Urteil im Fall Broelsch: Der Zweck heiligt nicht automatisch die Mittel
13. März 2010, 16:35
[Dr. Alexander Frhr. von Paleske] Im Strafprozess gegen den renommierten Transplantationschirurgen Prof. Dr. Christoph Broelsch ist nun das Urteil gefallen. Drei Jahre Haft wegen Nötigung, Betrug, Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung, so lautet das Strafmaß. Eine Strafe ohne Bewährung, da die Obergrenze von zwei Jahren überschritten ist. Broelsch soll – so lautete der strafrechtliche Hauptvorwurf – Patienten, die nicht privat versichert waren, zu Zahlungen"genötigt" haben. Eine solche Zahlung sollte und konnte dann eine OP und/oder Behandlung deutlich beschleunigen. Sie machte etwa 30 Prozent des Betrages aus, die einer Rechnung eines Privatpatienten entsprochen hätte. Das Geld wurde nachweislich auf ein sogenanntes "Drittmittelkonto" eingezahlt, das vom Klinikum Essen verwaltet wurde und von dem aus Forschungsvorhaben ihre Finanzierung fanden. Sofern Broelsch die Chefarztbehandlung von Kassenpatienten glatt abgelehnt und den Patienten auf den Weg über die Poliklinik damit letztlich auf eine Warteliste verwiesen hätte, wäre das völlig im Einklang mit der Rechtsordnung gewesen. Dann hätte es niemals ein Strafverfahren gegen den Star-Chirurgen gegeben.Ein weiterer Vorwurf lautete, Broelsch habe in einigen Fällen nicht selbst am Op-Tisch gestanden. Vielmehr hätte einer der Oberärzte und nicht etwa der erste Oberarzt als ständiger Vertreter des Chefarztes die OP geleitet. Dennoch hatte Broelsch, wie üblich, selbst abgerechnet. Nach Auffassung des Gerichts handelte es sich dabei jedoch um Betrug. Im Einklang mit der Rechtsordnung wäre es allerdings gewesen, wenn in der schriftlichen Wahlleistungsvereinbarung – wie in den meisten Kliniken heute üblich – alle Oberärzte als seine Vertreter aufgeführt worden wären. Abgerechnet wird oftmals ohnehin vom Chef allein, ganz gleich, wer im konkreten Fall operiert.
Viel Fragen, kaum Antworten
Das Urteil hat daher mehr Fragen aufgeworfen, als es Antworten geliefert hat. Es räumt ein, dass Professor Broelsch, der als Pionier der Lebendtransplantation (Leber) Weltrang erzielte, nicht aus "purer Gier" handelte. Anders also, als es ihm die Staatsanwaltschaft unterstellte. Auch der Erpressungsvorwurf - von der Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift ebenfalls erhoben - wurde schon gleich zu Beginn des Prozesses vom Gericht zurückgewiesen. Auch war die Staatsanwaltschaft mit mehr als 200 angeblichen Betrugsfällen angetreten, die dann während der Hauptverhandlung auf nunmehr einen kleinen Rest zusammenschmolzen. Der Schwerpunkt der Verurteilung lag daher im Bereich der Bestechlichkeit und Nötigung.
Umstrittene Rechtsauslegung
Der Nötigungsparagraph (Paragraph 240 StGB) ist im deutschen Strafrecht einer der umstrittensten. Denn er arbeitet mit einem unbestimmten Rechtsbegriff der "Verwerflichkeit" und oftmals stellt sich erst im Gerichtsverfahren selbst heraus, was rechtlich gesehen Nötigung ist, und was nicht. Das ist aus ungezählten Demonstrationsprozessen nur allzu bekannt. Dies widerspricht allerdings ganz eindeutig dem Prinzip "Nulla poena sine lege" , also "keine Verurteilung ohne Strafgesetz". Das Prinzip der Rechtsklarheit darf für derartige Interpretationen keinen Raum lassen. Es muss abstrakt von vorneherein klar sein, was strafbar ist, und was nicht. Hier hat nun aber die Rechtsprechung den Begriff der "Verwerflichkeit" von Mittel und Zweck interpretiert und im Einzelfall auszufüllen versucht. Mal extensiver, mal restriktiver. Selbst das Bundesverfassungsgericht musste bei der Interpretation des Nötigungsparagraphen schon restriktiv korrigierend eingreifen. Doch auch bei der Verurteilung wegen Bestechlichkeit kommen erhebliche Zweifel auf. Ist Broelsch also daher ganz oder zumindest teilweise zu Unrecht verurteilt worden? Diese Frage wird der Bundesgerichtshof im Revisionsverfahren zu entscheiden haben. Die Anwälte haben bereits Revision angekündigt.
Das Urteil spaltet
Was jedoch bereits feststeht: Das Urteil des Landgerichts Essen wird spalten, wie es bereits der Prozess selbst von Anfang an getan hat: Diejenigen Patienten und/oder deren Angehörige, die an den Starchirurgen zahlen mussten, aber mit dem Ergebnis nicht zufrieden waren, werden sich jetzt wohl die Hände reiben oder zumindest Genugtuung empfinden. Nicht wenige werden jetzt, gestützt auf das Strafurteil, Zivilklage einreichen und ihr Geld zurückfordern Diejenigen, die ihr Weiterleben Broelsch verdanken - und das sind nicht wenige, denn Broelsch machte dort weiter, wo andere längst aufgegeben hatten - werden empört sein. Es spaltet auch diejenigen, die mit Freude das Urteil zur Kenntnis nahmen, weil es endlich einmal den "raffgierigen Ärzten" gezeigt wurde, gegen jene, die aus Erfahrung längst wissen, dass nur über Drittmittel überhaupt noch Forschung in vielen Bereichen betrieben werden kann. Und diese Drittmittel stammen oft genug aus der pharmazeutischen Industrie. Der Staat, der eigentlich aus Steuermitteln diese Forschungsgelder bereitstellen sollte, hat sich in weiten Bereichen längst zurückgezogen. Jetzt noch zusätzlich verschärft durch die internationale Finanzkrise mit ihren Folgen.
Urteil mit weitreichenden Folgen
Das Urteil spaltet aber auch jene, die glauben, wir hätten in Deutschland eine klassenlose Medizin, gegen andere, die längst wissen, dass davon gar keine Rede sein kann; heute eher noch weniger als gestern. Diesbezüglich sind keine Strafurteile vonnöten, sondern grundlegende Reformen erforderlich. Doch dieser Fall reicht prinzipiell auch weit über die Vorgänge am Uniklinikum Essen hinaus, wie wir bereits im September 2009 schrieben. Er wirft ein Schlaglicht auf die medizinische Versorgung in Deutschland, die sich in einer zunehmend verschärfenden Krise befindet und die Unfähigkeit der Regierungen - ob nun Rot- Grün, Rot -Schwarz oder Gelb-Schwarz - eine Reform zustande zu bringen, die gründlichst aufräumt. Und zwar mit mit Missständen und eklatanten Ungleichheiten bei der Patientenversorgung und sich hingegen professionell mit Forschungsfragen und Drittmittelverwendung befasst. Schließlich muss eine solche Reform auch dafür sorgen, dass das Gesundheitswesen langfristig bezahlbar bleibt. Stattdessen: Flickschusterei, Tapsen von Krise zu Krise, und bei allem der Versuch, bittere Wahrheiten der Bevölkerung vorzuenthalten und so zu tun, als könne im Wesentlichen alles beim alten bleiben.
Die wahren Probleme werden kaschiert
Der Fall Broelsch hat also gerade auch damit zu tun, dass die Krankenhäuser mittlerweile finanziell unterversorgt sind und nicht wenige noch vor Ablauf des Jahrzehnts in Konkurs gehen dürften. Die Abkehr vom Tagessatz zur Fallpauschale zwingt die Kliniken nicht nur, Patienten möglichst schnell zu entlassen, sondern verhindert auch, dass den Ärzten mittels geordneter Gesundheitspolitik eine längerfristige Planung ermöglicht wird. Zusätzlich sind die Arzneimittelkosten völlig aus dem Ruder gelaufen und oftmals werden bei neuen Präparaten exorbitante Beträge von der Pharmaindustrie verlangt und von den Kassen auch bezahlt. Nicht selten machen sich auch Professoren zu Bütteln der Pharmaindustrie.
Darüber hinaus hat der Fall Broelsch auch damit zu tun, dass die Einwerbung von sogenannten Drittmitteln nicht nur wünschenswert sondern zwingend erforderlich ist, um überhaupt vernünftige Forschung betreiben zu können. Eine nicht unerhebliche Anzahl von Ärzten wird mittlerweile über Drittmittel finanziert, obgleich sie, zumindest teilweise, an der Patientenversorgung teilnehmen. Sie müssten also eigentlich insoweit von den Universitätskliniken bezahlt werden, doch selbst dafür fehlen die Gelder. Von Forschungsgeldern ganz zu schweigen.
Moralisch akzeptabel?
Wäre das Vorgehen von Professor Broelsch daher moralisch akzeptabel, selbst wenn es strafrechtlich nicht relevant sein sollte? Broelsch hat zu einem Mittel gegriffen, das moralisch angreifbar und inakzeptabel ist. Die betroffenen Patienten waren verzweifelt und wollten natürlich die beste Behandlung erhalten. Also versuchten sie irgendwie die geforderten Mittel aufzutreiben, nachdem erkannt wurde, dass offenbar nur diese Zahlung den Zugang zur Behandlung durch den Star-Chirurgen erleichtern konnte. Unspektakulärer wäre es sicher gewesen, wenn die Patienten erst nach der Operation um eine Zuwendungen auf freiwilliger Basis gebeten worden wären. Doch dann wären zunächst einmal Spenden jener weggefallen, bei denen die Operation erfolglos geblieben wäre. Zum anderen löst Dankbarkeit leider oftmals eine weniger starke Spendenbereitschaft aus - sofern man das überhaupt so nennen will – als etwa Verzweiflung. Und aus purer Verzweiflung heraus sollte niemals ausgenutzt werden. Gerade deshalb gilt hier die Bewertung "inakzeptabel".
Andere Wege - andere Sitten
Dass es auch andere Möglichkeiten gibt, zeigt beispielsweise die seinerzeitige Initiative der Krebskinderklinik Hamburg Eppendorf, damals noch unter der Leitung von Professor Landbeck. Dort sammelte die Ärzteschaft in der Innenstadt Geld für eine Krebskinderklinik. Das Echo war enorm und das Geld kam zusammen. Erinnert sei auch an den die Errichtung der Abteilung für Knochenmarkstransplantation in Hamburg-Eppendorf unter der Leitung von Prof. Hossfeld. Auch dieses Projekt wurde aus Spendengeldern realisiert - und zwar nicht von verzweifelten Patienten. Es gibt also bessere Wege, die von Prof. Broelsch verfolgten Ziele zu erreichen. Und gerade in der Medizin gilt nicht uneingeschränkt der Satz, dass der gute Zweck automatisch die Mittel heiligt. Wenn allerdings die Gesamtsumme betrachte wird, um die es hier geht – es sind weniger als 200.000 Euro - und sie in Relation gesetzt werden zu dem, was die Banker – bisher völlig straflos – verzockt haben, stellen sich weitere Fragen, unangenehme Fragen...! Denn dabei ging es um Milliardenbeträge und zehntausende Menschen, die der Arbeitslosigkeit ausgeliefert wurden. Einige von ihnen wurden nicht nur in den Bankrott, sondern auch in den Selbstmord getrieben.
Die Presse und der Prozess
Schließlich darf das Auftreten der Presse in diesem Prozess nicht unerwähnt bleiben, allen voran die "Westdeutsche Allgemeine Zeitung", aber auch die Wochenzeitung "Die ZEIT" oder "DerWesten". Von einer gebotenen Zurückhaltung vor der Urteilsverkündung und einer neutralen, vorurteilsfreien Berichterstattung waren dort viele Berichterstatter eher weit entfernt und es drängte sich der Eindruck von einer Stimmungsmache und Vorverurteilung geradezu auf. Zeiten, zu denen professionelle Gerichtsreporter gute journalistische Arbeit leisteten, wie wir sie etwa von Gerhard Mauz kennen, sind offenbar lange vorbei.
Verweise: Interview mit Prof. Dr. Broelsch:
- Teil I
Im Gespräch mit Prof. Dr. Christoph Broelsch: Zwischen Renommé und Anklage
- Teil II
Prof. Dr. Christoph Broelsch: "Die Betrugs-Vorwürfe haben mich ziemlich aus der Bahn geworfen"
- Teil III
Prof. Dr. Christoph Broelsch: "Wir waren die Trüffelschweine des Klinikums"































































