Trithemius - 12. Mrz, 11:14
Die politischen Parteien haben sich in den Rundfunkräten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nicht erst gestern breitgemacht. Eigentlich sollen dort alle gesellschaftlich relevanten Gruppen mit eigenständigen Abgesandten vertreten sein, doch in Wahrheit sind sie von Parteigängern und mit Sympathisanten besetzt. Und so funktioniert die Besetzung wichtiger Positionen in den Anstalten nach dem Muster: Stellt die CDU den Programmchef, darf die SPD den Chefredakteur bestimmen usw. Das von innen heraus zu ändern, ist unmöglich, denn wer in eine öffentlich-rechtliche Anstalt eintritt, unterwirft sich automatischen diesen Machtverhältnissen. Da ist dann die eigene Karriere wichtiger als die Pressefreiheit. Der Druck muss also von außen kommen, und da ist die Verfassungsklage vermutlich das einzige Mittel.































































