Prof. Dr. Christoph Broelsch, ein Star-Chirurg auf der Anklagebank
15. November 2009, 10:45Dr. Alexander Frhr. von Paleske] Der Transplantationschirurg Prof. Dr. Christoph Broelsch steht nicht mehr im Operationssaal, zumindest nicht in Deutschland. Und dies nicht etwa, weil er mit 65 Jahren ohnehin ausscheidet. Vielmehr wurde Broelsch bereits vor zwei Jahren aufgrund erhobener Vorwürfe suspendiert und steht nun vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Steuerhinterziehung, Betrug und Bestechlichkeit vor. Demnach soll Boelsch Patienten systematisch zu Spendenzahlungen erpresst haben. Während sich die Presse teilweise durchaus mit dem Tenor einer Vorverurteilung über den bekannten Chirurgen zu Wort meldet, stellen sich uns ganz andere Fragen. Beispielsweise jene, wie es überhaupt dazu kommen konnte, dass ein Chirurg mit einer derartigen Reputation auf der Anklagebank landet. Eine Spurensuche auf der Grundlage unseres Rechtssystems. Demnach hat jeder Beschuldigte und Angeklagte solange als unschuldig zu gelten, solange er nicht rechtskräftig verurteilt ist.
Ein Ruf nach Hamburg
Im Universitätskrankenhaus Hamburg- Eppendorf gab es seinerzeit Transplantationen von Leber und Pankreas bestenfalls in rudimentärer Form. Der dortige transplantierende Oberarzt war in erster Linie Abdominal-Chirurg, der auch gelegentlich einmal eine Lebertransplantation vornahm. Mit der Emeritierung des damaligen Leiters der Abdominalchirurgie, Prof. H.W. Schreiber, sollte nun - neben der Knochenmarktransplatation, die sich damals im Aufbau befand - auch die Transplantation von Leber und Bauchspeicheldrüse auf Weltstandard gehoben werden. Dafür kam aus Deutschland kaum jemand in Frage, der mit entsprechender Erfahrung aufwarten konnte. Bis auf Broelsch, der einen erheblichen Teil seiner Karriere in den USA verbrachte. Und zwar nicht irgendwo, sondern an einer der renommiertesten Universitäten in den USA, der Universität von Chicago (UoC). Broelsch erhielt den Ruf nach Hamburg, denn er konnte durch die von ihm initiierten Fortschritte im Bereich der Transplantationsmedizin die erforderlichen Voraussetzungen mitbringen. Der spätere Star-Chirurg legte los – zunächst in Hamburg, später am Universitätsklinikum in Essen.
Grenzgänger und Tabubrecher
Allerdings muss man Broelsch wohl auch als Grenzgänger und gleichzeitig als einen Tabubrecher bezeichnen. Grenzgänger insoweit, als er dort weitermachte, wo andere längst aufgaben. Tabubrecher insoweit, als er einstmals die Pfortader in einer intraoperativ festgestellten terminalen Situation bei einer Patientin öffnete, woran die Patientin schließlich verblutete. Im nachfolgenden Strafverfahren konnte eine signifikante Kausalität des Eingriffs als letztliche Todesursache jedoch nicht festgestellt werden.
Wem er helfen konnte, der wurde zu seinem Bewunderer. Wer starb, dessen Angehörige wurden enttäuscht und zählten später nicht gerade zu seinem Freunden. Grundsätzlich wird die Enttäuschung umso größer, je mehr die mit solchen Operationen verbundenen Risiken vor der Operation heruntergespielt werden. Inwieweit auch ein solcher Aspekt im Fall Broelsch zutraf, wird möglicherweise im Prozess zur Sprache kommen. Broelsch war – auch hier steht er nicht allein – offenbar ein "Besessener" und sah seine Herausforderungen dort, wo andere keinerlei Chance mehr einräumten. Broelsch war – und das steht zweifelsfrei außer Frage - nicht nur ein guter Chirurg sondern ein Star-Chirurg. Er zählte zu den absolut Besten. Dahingehend gibt es nicht den geringsten Zweifel.
Maßlosigkeit als Resultat einer Erwartungshaltung?
Dennoch - ohne dem Ergebnis des Prozesses vorgreifen zu wollen - lässt sich wohl zweierlei feststellen: Es kam zu einem gewissen Maß an Maßlosigkeit und zusätzlich zu einem Environment, das diese Maßlosigkeit nicht zurechtstutzte, sondern offenbar noch zusätzlich förderte. Broelsch verstand es mit seinem ausgezeichneten Ruf, Patienten aus aller Welt nach Hamburg und später nach Essen zu bewegen, um sich dort behandeln zu lassen. Darunter befanden sich vor allem jene, die sich eine solche Behandlung leisten konnten. Auch der ehemalige Bundespräsident Johannes Rau ließ sich von Broelsch eine von Krebs befallene Niere herausoperieren.
Der große Kuchen wird aufgeteilt
Doch bevor nun der Fingerzeig mögliche nimmersatte Mediziner trifft, lohnt der Blick hinter die Kulissen. Anders als noch vor 20 Jahren, müssen Chefärzte heute mehr als die Hälfte ihrer Privatliquidationen an die Krankenhausverwaltung abführen. Auch Broelsch, der die Ladenkassen der entsprechenden Universitätskliniken sicher ordentlich zum Klingeln bringen konnte. Auch sonst wurden die Krankenhaus-Verwaltungen gegenüber den leitenden Ärzten in den letzten Jahren mächtiger und mächtiger. Ja, man möchte fast sagen, dreister und dreister. Fluten an neuen Vorschriften und Kürzungen erschweren den Medizinern zunehmend das Leben. Für Broelsch, das Ausnahmetalent, hat das vermutlich nicht gegolten. Zudem: Je höher ein Talent in der Medizinerhierarchie aufsteigt - und so hoch wie Broelsch kommen nur sehr, sehr Wenige – umso unangreifbarer werden sie, ganz gleich auch, was sie tun. Das hat in Deutschland eine lange Tradition. Das schlimmste Beispiel für ein solches Prozedere ist das berufliche Ende des wohl bedeutendsten Chirurgen Deutschland, Prof. Dr. Ferdinand Sauerbruch, in Buchform glänzend beschrieben durch Jürgen Thorwald "Die Entlassung. Das Ende des Chirurgen Ferdinand Sauerbruch". Heute gibt es - anders als zu Sauerbruchs Zeiten - eigentlich genügend Sicherungen, die in den Krankenhäusern vorsorglich eingebaut sind: Ethik-Kommission, Mortality Meetings, pathologische Konferenzen, Maßnahmen also, um aus Todesfällen die nötigen Konsequenzen zu ziehen.
Wenn der Professorentitel lockt
Wer mit dem Alltag in den Krankenhäusern, insbesondere in den Universitätskrankenhäusern vertraut ist, der weiß allerdings, dass dies eine Sicherung ist, die überhaupt nur unter einer Bedingung funktioniert. Nämlich dann, wenn der Klinik-Chef nicht mit Furchtverbreitung sondern mit Überzeugung agiert. Also dann, wenn er Kritik nicht nur zulässt, sondern geradezu dazu einlädt. Diese Art der intellektuellen Bescheidenheit ist an Universitätskliniken allerdings keineswegs wie selbstverständlich vorhanden. Wer eine Krankenhaus- oder gar Universitätskarriere anstrebt, der muss sich habilitieren. Selbst kleinere Krankenhäuser verlangen für Chefärzte heute diese Qualifikation, die allerdings nichts über die praktischen Fähigkeiten und klinischen Erfahrungen aussagt. Also darüber, was besonders in kleineren Krankenhäusern am meisten gebraucht wird. Der Titel "Professor" soll vor allem Patienten anlocken.
Wer das Pech hat, unter einem autoritären Chef zu arbeiten und sich mit ihm anlegt, der kann seine Karriere an den Nagel hängen. Diese Karriereabhängigkeit, die auch Einstellungen bei anderen Kliniken oftmals unmöglich macht, führt in der Folge zu dem, was in Zeitungsartikeln einmal als "Duckmäuserei" bezeichnet wurde. Eine höchst ungerechte Betrachtungsweise. "Halbgott in Weiß" - Dr. Mausbach und Professor Ungeheuer in Frankfurt, wer erinnert sich noch an die Auseinandersetzung in den 70er Jahren?
Politiker auf der Anklagebank
Der vor Gericht verhandelte Fall steht allerdings nicht stellvertretend für Machtstrukturen an Krankenhäusern, sondern eher für das Versagen der staatlichen Gesundheitspolitik unter der inzwischen ausgeschiedenen Gesundheitsministerin Ulla Schmidt. Eine Ministerin, die ohnehin kaum eine Gelegenheit ausließ, um die Ärzteschaft anzugreifen. Da kam der "Fall Broelsch" wohl quasi wie gerufen. Dabei ist es nicht so leicht, wie es sich so mancher Politiker gerne machen möchte. Dieser Fall hat nämlich vor allem auch mit der Unterversorgung der Krankenhäuser zu tun und mit der Abkehr vom Tagessatz zur Fallpauschale. Sie zwingt Kliniken, Patienten möglichst schnell zu entlassen und verhindert oftmals eine geordnete Gesundheitspolitik, die auch den Ärzten eine längerfristige Planung ermöglicht. Auch hat der Fall Broelsch mit vernünftiger Forschung zu tun, deren Einwerbung von sogenannten Drittmitteln nicht nur wünschenswert, sondern zwingend erforderlich ist. Eine nicht unerhebliche Anzahl von Ärzten wird mittlerweile über Drittmittel finanziert. Dies, obgleich sie - zumindest teilweise - an der Patientenversorgung teilnehmen, also eigentlich insoweit von den Universitätskliniken bezahlt werden müssten. Doch selbst dafür fehlen – abgesehen von notwendigen Forschungsgeldern – die Mittel.
Die falschen Mittel des Star-Chirurgen Broelsch
In dieser Situation hat Broelsch offenbar zu einem Mittel gegriffen, das angreifbar und moralisch inakzeptabel ist. Ob sein Handeln notwendigerweise auch strafrechtliche Relevanz hat, müssen die weiteren Umstände erst noch offenbaren, die nun im Prozess aufgeklärt werden sollen. Es geht um die Leistung einer Zahlung bereits vor der Operation oder die Spende, je nachdem, wie man es bezeichnen möchte. Auch, wenn das Geld nicht in der Privatschatulle von Broelsch landete. Verzweifelte Patienten möchten natürlich immer die beste Behandlung bekommen und versuchen dann – so es ihnen möglich ist - Mittel aufzutreiben,wenn dies den Zugang zu einem Star-Chirurgen erleichtern kann. In den USA, dort, wo Broelsch seine Weiterbildung hinter sich brachte, gehört es übrigens für viele vermögende Patienten zum Ausdruck ihrer Dankbarkeit oder sogar zur Verpflichtung gegenüber der Allgemeinheit, teilweise auch große Summen bereitzustellen. Es wäre sicherlich erfreulich, wenn eine derartige Einstellung sich auch hier durchsetzen würde. Besonders auch wenn, wenn dadurch auch Menschen mit wenig oder keinen Mitteln Zugang zu den fachlichen Koryphäen erhielten.
Eine Frage der Kommunikation
Mit der Verzweiflung kranker Menschen dürfen keine Geschäfte gemacht werden. Insofern lässt sich der Fall Broelsch als inakzeptabel beurteilen - wenn diese Merkmale tatsächlich zutreffen. Hingegen lässt sich wohl kaum etwas dagegen einwenden, wenn nach der Operation um Zuwendungen geworben wird. Allerdings löst Dankbarkeit oftmals eine weniger starke Spendenbereitschaft aus, als Verzweiflung. Insofern mag hier der Schlüssel liegen, der zu den Handlungen des Star-Chirurgen Broelsch führte. Dass es auch auch anders geht, zeigt eine Vielzahl anderer Beispiele, wie etwa die seinerzeitige Initiative der Krebskinderklinik Eppendorf. Damals sammelte die Ärzteschaft unter Leitung von Prof. Landbeck in der Innenstadt Gelder für eine Krebskinderklinik. Das Echo war enorm und das Geld kam zusammen. Und auch Prof. Hossfeld konnte mit Erfolg die Abteilung für Knochenmarkstransplantation in Eppendorf aus Spendengeldern aufbauen - und zwar nicht mit einer fragwürdigen Hilfe durch hoffnungslos verzweifelte Patienten. Es gibt also bessere Wege, die jene von Broelsch verfolgten Ziele verwirklichen können. Und gerade in der Medizin gilt nicht uneingeschränkt der Satz, dass der gute Zweck automatisch auch die Mittel heiligt.
Auch eine Frage der Relation
In Anbetracht der Gesamtsumme, die Broelsch auf seine Weise "zusammengetragen" hat - es sind weniger als 200.000 Euro - und in Relation gesetzt zu dem, was sich Banker - bisher straflos - geleistet haben, dann ist der eine oder andere doch geneigt, Fragen zu stellen. Unangenehme Fragen, denn als Folge der Zockereien und Veruntreuungen im ganz großen Stil bleiben uns Verschuldungen in Milliardenhöhe und Zehntausende Arbeitslose, von denen einige aus Verzweiflung in den Selbstmord getrieben wurden. Eine Straftat lässt sich nicht durch den Hinweis auf eine andere entschuldigen. Doch der eine praktiziert möglicherweise eine fragwürdige Spendenpolitik und landet flugs vor Gericht. Andere - und deren Anzahl ist nicht gerade gering - fahren beinahe die gesamte Volkswirtschaft an die Wand, nehmen die Steuerzahler in Geiselhaft für das unerträgliche Desaster und bleiben strafrechtlich völlig unbehelligt. Warum dies so ist - besonders der Beantwortung dieser Frage sollte sich die Staatsanwaltschaft im Fall Broelsch ebenfalls zuwenden. Denn es geht nicht allein um eine mögliche Straftat des Star-Chirurgen, sondern auch um eine Verhältnismäßigkeit und damit um die Glaubwürdigkeit unseres Rechtsstaates insgesamt.
Der Verfasser ist leitender Arzt in Gaborone/Botswana und ehemaliger Rechtsanwalt beim Landgericht Frankfurt (M)
Ein Ruf nach Hamburg
Im Universitätskrankenhaus Hamburg- Eppendorf gab es seinerzeit Transplantationen von Leber und Pankreas bestenfalls in rudimentärer Form. Der dortige transplantierende Oberarzt war in erster Linie Abdominal-Chirurg, der auch gelegentlich einmal eine Lebertransplantation vornahm. Mit der Emeritierung des damaligen Leiters der Abdominalchirurgie, Prof. H.W. Schreiber, sollte nun - neben der Knochenmarktransplatation, die sich damals im Aufbau befand - auch die Transplantation von Leber und Bauchspeicheldrüse auf Weltstandard gehoben werden. Dafür kam aus Deutschland kaum jemand in Frage, der mit entsprechender Erfahrung aufwarten konnte. Bis auf Broelsch, der einen erheblichen Teil seiner Karriere in den USA verbrachte. Und zwar nicht irgendwo, sondern an einer der renommiertesten Universitäten in den USA, der Universität von Chicago (UoC). Broelsch erhielt den Ruf nach Hamburg, denn er konnte durch die von ihm initiierten Fortschritte im Bereich der Transplantationsmedizin die erforderlichen Voraussetzungen mitbringen. Der spätere Star-Chirurg legte los – zunächst in Hamburg, später am Universitätsklinikum in Essen.
Grenzgänger und Tabubrecher
Allerdings muss man Broelsch wohl auch als Grenzgänger und gleichzeitig als einen Tabubrecher bezeichnen. Grenzgänger insoweit, als er dort weitermachte, wo andere längst aufgaben. Tabubrecher insoweit, als er einstmals die Pfortader in einer intraoperativ festgestellten terminalen Situation bei einer Patientin öffnete, woran die Patientin schließlich verblutete. Im nachfolgenden Strafverfahren konnte eine signifikante Kausalität des Eingriffs als letztliche Todesursache jedoch nicht festgestellt werden.
Wem er helfen konnte, der wurde zu seinem Bewunderer. Wer starb, dessen Angehörige wurden enttäuscht und zählten später nicht gerade zu seinem Freunden. Grundsätzlich wird die Enttäuschung umso größer, je mehr die mit solchen Operationen verbundenen Risiken vor der Operation heruntergespielt werden. Inwieweit auch ein solcher Aspekt im Fall Broelsch zutraf, wird möglicherweise im Prozess zur Sprache kommen. Broelsch war – auch hier steht er nicht allein – offenbar ein "Besessener" und sah seine Herausforderungen dort, wo andere keinerlei Chance mehr einräumten. Broelsch war – und das steht zweifelsfrei außer Frage - nicht nur ein guter Chirurg sondern ein Star-Chirurg. Er zählte zu den absolut Besten. Dahingehend gibt es nicht den geringsten Zweifel.
Maßlosigkeit als Resultat einer Erwartungshaltung?
Dennoch - ohne dem Ergebnis des Prozesses vorgreifen zu wollen - lässt sich wohl zweierlei feststellen: Es kam zu einem gewissen Maß an Maßlosigkeit und zusätzlich zu einem Environment, das diese Maßlosigkeit nicht zurechtstutzte, sondern offenbar noch zusätzlich förderte. Broelsch verstand es mit seinem ausgezeichneten Ruf, Patienten aus aller Welt nach Hamburg und später nach Essen zu bewegen, um sich dort behandeln zu lassen. Darunter befanden sich vor allem jene, die sich eine solche Behandlung leisten konnten. Auch der ehemalige Bundespräsident Johannes Rau ließ sich von Broelsch eine von Krebs befallene Niere herausoperieren.
Der große Kuchen wird aufgeteilt
Doch bevor nun der Fingerzeig mögliche nimmersatte Mediziner trifft, lohnt der Blick hinter die Kulissen. Anders als noch vor 20 Jahren, müssen Chefärzte heute mehr als die Hälfte ihrer Privatliquidationen an die Krankenhausverwaltung abführen. Auch Broelsch, der die Ladenkassen der entsprechenden Universitätskliniken sicher ordentlich zum Klingeln bringen konnte. Auch sonst wurden die Krankenhaus-Verwaltungen gegenüber den leitenden Ärzten in den letzten Jahren mächtiger und mächtiger. Ja, man möchte fast sagen, dreister und dreister. Fluten an neuen Vorschriften und Kürzungen erschweren den Medizinern zunehmend das Leben. Für Broelsch, das Ausnahmetalent, hat das vermutlich nicht gegolten. Zudem: Je höher ein Talent in der Medizinerhierarchie aufsteigt - und so hoch wie Broelsch kommen nur sehr, sehr Wenige – umso unangreifbarer werden sie, ganz gleich auch, was sie tun. Das hat in Deutschland eine lange Tradition. Das schlimmste Beispiel für ein solches Prozedere ist das berufliche Ende des wohl bedeutendsten Chirurgen Deutschland, Prof. Dr. Ferdinand Sauerbruch, in Buchform glänzend beschrieben durch Jürgen Thorwald "Die Entlassung. Das Ende des Chirurgen Ferdinand Sauerbruch". Heute gibt es - anders als zu Sauerbruchs Zeiten - eigentlich genügend Sicherungen, die in den Krankenhäusern vorsorglich eingebaut sind: Ethik-Kommission, Mortality Meetings, pathologische Konferenzen, Maßnahmen also, um aus Todesfällen die nötigen Konsequenzen zu ziehen.
Wenn der Professorentitel lockt
Wer mit dem Alltag in den Krankenhäusern, insbesondere in den Universitätskrankenhäusern vertraut ist, der weiß allerdings, dass dies eine Sicherung ist, die überhaupt nur unter einer Bedingung funktioniert. Nämlich dann, wenn der Klinik-Chef nicht mit Furchtverbreitung sondern mit Überzeugung agiert. Also dann, wenn er Kritik nicht nur zulässt, sondern geradezu dazu einlädt. Diese Art der intellektuellen Bescheidenheit ist an Universitätskliniken allerdings keineswegs wie selbstverständlich vorhanden. Wer eine Krankenhaus- oder gar Universitätskarriere anstrebt, der muss sich habilitieren. Selbst kleinere Krankenhäuser verlangen für Chefärzte heute diese Qualifikation, die allerdings nichts über die praktischen Fähigkeiten und klinischen Erfahrungen aussagt. Also darüber, was besonders in kleineren Krankenhäusern am meisten gebraucht wird. Der Titel "Professor" soll vor allem Patienten anlocken.
Wer das Pech hat, unter einem autoritären Chef zu arbeiten und sich mit ihm anlegt, der kann seine Karriere an den Nagel hängen. Diese Karriereabhängigkeit, die auch Einstellungen bei anderen Kliniken oftmals unmöglich macht, führt in der Folge zu dem, was in Zeitungsartikeln einmal als "Duckmäuserei" bezeichnet wurde. Eine höchst ungerechte Betrachtungsweise. "Halbgott in Weiß" - Dr. Mausbach und Professor Ungeheuer in Frankfurt, wer erinnert sich noch an die Auseinandersetzung in den 70er Jahren?
Politiker auf der Anklagebank
Der vor Gericht verhandelte Fall steht allerdings nicht stellvertretend für Machtstrukturen an Krankenhäusern, sondern eher für das Versagen der staatlichen Gesundheitspolitik unter der inzwischen ausgeschiedenen Gesundheitsministerin Ulla Schmidt. Eine Ministerin, die ohnehin kaum eine Gelegenheit ausließ, um die Ärzteschaft anzugreifen. Da kam der "Fall Broelsch" wohl quasi wie gerufen. Dabei ist es nicht so leicht, wie es sich so mancher Politiker gerne machen möchte. Dieser Fall hat nämlich vor allem auch mit der Unterversorgung der Krankenhäuser zu tun und mit der Abkehr vom Tagessatz zur Fallpauschale. Sie zwingt Kliniken, Patienten möglichst schnell zu entlassen und verhindert oftmals eine geordnete Gesundheitspolitik, die auch den Ärzten eine längerfristige Planung ermöglicht. Auch hat der Fall Broelsch mit vernünftiger Forschung zu tun, deren Einwerbung von sogenannten Drittmitteln nicht nur wünschenswert, sondern zwingend erforderlich ist. Eine nicht unerhebliche Anzahl von Ärzten wird mittlerweile über Drittmittel finanziert. Dies, obgleich sie - zumindest teilweise - an der Patientenversorgung teilnehmen, also eigentlich insoweit von den Universitätskliniken bezahlt werden müssten. Doch selbst dafür fehlen – abgesehen von notwendigen Forschungsgeldern – die Mittel.
Die falschen Mittel des Star-Chirurgen Broelsch
In dieser Situation hat Broelsch offenbar zu einem Mittel gegriffen, das angreifbar und moralisch inakzeptabel ist. Ob sein Handeln notwendigerweise auch strafrechtliche Relevanz hat, müssen die weiteren Umstände erst noch offenbaren, die nun im Prozess aufgeklärt werden sollen. Es geht um die Leistung einer Zahlung bereits vor der Operation oder die Spende, je nachdem, wie man es bezeichnen möchte. Auch, wenn das Geld nicht in der Privatschatulle von Broelsch landete. Verzweifelte Patienten möchten natürlich immer die beste Behandlung bekommen und versuchen dann – so es ihnen möglich ist - Mittel aufzutreiben,wenn dies den Zugang zu einem Star-Chirurgen erleichtern kann. In den USA, dort, wo Broelsch seine Weiterbildung hinter sich brachte, gehört es übrigens für viele vermögende Patienten zum Ausdruck ihrer Dankbarkeit oder sogar zur Verpflichtung gegenüber der Allgemeinheit, teilweise auch große Summen bereitzustellen. Es wäre sicherlich erfreulich, wenn eine derartige Einstellung sich auch hier durchsetzen würde. Besonders auch wenn, wenn dadurch auch Menschen mit wenig oder keinen Mitteln Zugang zu den fachlichen Koryphäen erhielten.
Eine Frage der Kommunikation
Mit der Verzweiflung kranker Menschen dürfen keine Geschäfte gemacht werden. Insofern lässt sich der Fall Broelsch als inakzeptabel beurteilen - wenn diese Merkmale tatsächlich zutreffen. Hingegen lässt sich wohl kaum etwas dagegen einwenden, wenn nach der Operation um Zuwendungen geworben wird. Allerdings löst Dankbarkeit oftmals eine weniger starke Spendenbereitschaft aus, als Verzweiflung. Insofern mag hier der Schlüssel liegen, der zu den Handlungen des Star-Chirurgen Broelsch führte. Dass es auch auch anders geht, zeigt eine Vielzahl anderer Beispiele, wie etwa die seinerzeitige Initiative der Krebskinderklinik Eppendorf. Damals sammelte die Ärzteschaft unter Leitung von Prof. Landbeck in der Innenstadt Gelder für eine Krebskinderklinik. Das Echo war enorm und das Geld kam zusammen. Und auch Prof. Hossfeld konnte mit Erfolg die Abteilung für Knochenmarkstransplantation in Eppendorf aus Spendengeldern aufbauen - und zwar nicht mit einer fragwürdigen Hilfe durch hoffnungslos verzweifelte Patienten. Es gibt also bessere Wege, die jene von Broelsch verfolgten Ziele verwirklichen können. Und gerade in der Medizin gilt nicht uneingeschränkt der Satz, dass der gute Zweck automatisch auch die Mittel heiligt.
Auch eine Frage der Relation
In Anbetracht der Gesamtsumme, die Broelsch auf seine Weise "zusammengetragen" hat - es sind weniger als 200.000 Euro - und in Relation gesetzt zu dem, was sich Banker - bisher straflos - geleistet haben, dann ist der eine oder andere doch geneigt, Fragen zu stellen. Unangenehme Fragen, denn als Folge der Zockereien und Veruntreuungen im ganz großen Stil bleiben uns Verschuldungen in Milliardenhöhe und Zehntausende Arbeitslose, von denen einige aus Verzweiflung in den Selbstmord getrieben wurden. Eine Straftat lässt sich nicht durch den Hinweis auf eine andere entschuldigen. Doch der eine praktiziert möglicherweise eine fragwürdige Spendenpolitik und landet flugs vor Gericht. Andere - und deren Anzahl ist nicht gerade gering - fahren beinahe die gesamte Volkswirtschaft an die Wand, nehmen die Steuerzahler in Geiselhaft für das unerträgliche Desaster und bleiben strafrechtlich völlig unbehelligt. Warum dies so ist - besonders der Beantwortung dieser Frage sollte sich die Staatsanwaltschaft im Fall Broelsch ebenfalls zuwenden. Denn es geht nicht allein um eine mögliche Straftat des Star-Chirurgen, sondern auch um eine Verhältnismäßigkeit und damit um die Glaubwürdigkeit unseres Rechtsstaates insgesamt.
Der Verfasser ist leitender Arzt in Gaborone/Botswana und ehemaliger Rechtsanwalt beim Landgericht Frankfurt (M)
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