BND-Untersuchungsausschuss - Ermittlungen ohne Konsequenzen?
2. Juli 2009, 19:45K O M M E N T A R
[Ursula Pidun] Es war ein trüber Bericht, der im Bundestag seinen Abschluss fand. Nach einer über dreijährigen Tätigkeit beendete der BND-Untersuchungsausschuss den Versuch, Licht in ein überaus dunkles Kapitel zu bringen. Es ging um Geheimdienstaktivitäten im Irak-Krieg und einem möglichen Fehlverhalten von Frank-Walter Steinmeier, der damals Chef im Kanlzeramt war. Es ging um die Frage, ob die rot-grüne Regierung nicht doch auf sehr eigenwillige Weise hinter der Farce einer vermeintlichen Nichtbeteiligung hinterrücks die Hände im hässlichen Kriegs-Spiel hatte. Und es wurden rechtsstaatliche Aspekte hinterfragt, insbesondere hinsichtlich der Fälle von Murat Kurnaz und Muhammad Zammar. Schließlich wandte sich das Gremium den Fragen zu, ob unter dem Deckmantel einer vermeintlichen Sicherheitspolitik Bürger und Menschenrechte der Betroffenen ausgehebelt und mit Füßen getreten wurden.
Schon vor gut zwei Jahren führten wir ein Gespräch mit Bernhard Docke, Anwalt von Murat Kurnaz. Im Dunstkreis der "Arroganz der Macht" erhielten wir einen Eindruck davon, was tatsächlich passiert, wenn im Namen einer aus den Fugen geratenen Präventiv-Politik sämtliche Sicherungen durchbrennen. Wir bekamen auch eine leise Ahnung davon, was ein solches, politisches Fehlverhalten am Ende der Kette bewirkt. Denn an deren Ende stehen durch Haft, Folter und schwerste Misshandlungen gezeichnete und gebrochene Menschen.
Mehr als 3500 Protokollseiten, 140 Zeugen, eine kärgliche Aussagebereitschaft und jede Menge Unterlagen mit geschwärzten Passagen hat es gebraucht, um festzustellen, dass die Vorwürfe wohl in weiten Teilen berechtigt sind. Eindeutige Schuldzuweisungen jedoch oder gar couragierte Eingeständnisse jener, die auf welche Weise auch immer zu solchen desaströsen Verhältnissen beitrugen, gibt es nicht. Zwar äußerten sich die Obleute der Fraktionen mit Ausnahme einer Stimme dahingehend, Steinmeier habe wohl zur damaligen Zeit als Chef des Kanzleramtes die Verantwortung für den Transport von militärischen Informationen an die USA verantwortet. Ebenfalls wurde beinahe einvernehmlich kritisiert, im Namen der Sicherheit seien rechtsstaatliche Kriterien gleich reihenweise außer Acht gelassen und - milde ausgedrückt - eigenwillig und kreativ gehandhabt worden. Irgendwelche Folgen ergeben sich daraus für die Akteure jedoch nicht. Und so wundert es auch wenig, dass Frank-Walter Steinmeier schon Mitte Juni alle Vorwürfe im Fall Kurnaz erneut von sich wies.
"Ein Untersuchungsausschuss ist nicht das Gericht sondern ein parlamentarisches Gremium", äußerte der Ausschussvorsitzende Siegfried Kauder heute anlässlich seiner Ausführungen. Wie wahr! Gewissensregungen und Einsicht - beides ist ohnehin nicht einklagbar. Hinsichtlich der kargen und schwammigen Ergebnisse, die sich angesichts des immensen Aufwands auf bizarre Weise zeigen, bleibt die Frage nach dem Sinn oder Unsinn eines solchen Ausschusses. Insbesondere, wenn er am Ende zu keinerlei Konsequenzen führt. Oder vielleicht doch? Möglicherweise wird die Kontrolle des BND künftig verstärkt. Und Frank-Walter Steinmeier? Der klopft weiter energisch an der Tür zum Kanzleramt. Dort will er wieder rein. Diesmal jedoch als Kanzler. Ob das klappt, entscheiden die Bürger im September. Als Referenzschreiben eignet sich der BND-Abschlussbericht wohl kaum. Als Entscheidungshilfe für die Bürger dann schon eher. Dumm nur, dass sie den Bericht nur finanzieren, aber nicht lesen dürfen. Eine zunächst angedachte, verschlankte Fassung für die Öffentlichkeit fand im Gremium keine Mehrheiten und wurde abgelehnt.
Nachtrag: Das Karlsruher Bundesverfassungsgericht gab inzwischen den Klägern FDP, Grüne und Linksfraktion recht. Sie hatten gegen die eingeschränkten Aussagegenehmigungen für Zeugen im Ausschuss sowie die teilweise Sperrung von angeforderten Akten geklagt. Dies verletze das Informations- und Untersuchungsrecht des Bundestags.
Ein am 23. Juli 2009 ergangener Beschluss des Verfassungsgerichts bestätigte die Vorwürfe. Demnach wurde die Arbeit des Ausschusses stark behindert. Das Verfassunggericht führte weiterhin aus, dass das getätigte Prozedere, sich pauschal auf die zulässigen Gründe zur Begrenzung des parlamentarischen Untersuchungsrechts zu berufen - wie das Staatswohl oder die exekutive Eigenverantwortung - n keinem Fall ausreichend sei.
Verweis:
Beschlussempfehlung und Bericht des 1. Untersuchungsausschusses
nach Art. 44 des Grundgesetzes
Foto: Pixelio.de

[Ursula Pidun] Es war ein trüber Bericht, der im Bundestag seinen Abschluss fand. Nach einer über dreijährigen Tätigkeit beendete der BND-Untersuchungsausschuss den Versuch, Licht in ein überaus dunkles Kapitel zu bringen. Es ging um Geheimdienstaktivitäten im Irak-Krieg und einem möglichen Fehlverhalten von Frank-Walter Steinmeier, der damals Chef im Kanlzeramt war. Es ging um die Frage, ob die rot-grüne Regierung nicht doch auf sehr eigenwillige Weise hinter der Farce einer vermeintlichen Nichtbeteiligung hinterrücks die Hände im hässlichen Kriegs-Spiel hatte. Und es wurden rechtsstaatliche Aspekte hinterfragt, insbesondere hinsichtlich der Fälle von Murat Kurnaz und Muhammad Zammar. Schließlich wandte sich das Gremium den Fragen zu, ob unter dem Deckmantel einer vermeintlichen Sicherheitspolitik Bürger und Menschenrechte der Betroffenen ausgehebelt und mit Füßen getreten wurden. Schon vor gut zwei Jahren führten wir ein Gespräch mit Bernhard Docke, Anwalt von Murat Kurnaz. Im Dunstkreis der "Arroganz der Macht" erhielten wir einen Eindruck davon, was tatsächlich passiert, wenn im Namen einer aus den Fugen geratenen Präventiv-Politik sämtliche Sicherungen durchbrennen. Wir bekamen auch eine leise Ahnung davon, was ein solches, politisches Fehlverhalten am Ende der Kette bewirkt. Denn an deren Ende stehen durch Haft, Folter und schwerste Misshandlungen gezeichnete und gebrochene Menschen.
Mehr als 3500 Protokollseiten, 140 Zeugen, eine kärgliche Aussagebereitschaft und jede Menge Unterlagen mit geschwärzten Passagen hat es gebraucht, um festzustellen, dass die Vorwürfe wohl in weiten Teilen berechtigt sind. Eindeutige Schuldzuweisungen jedoch oder gar couragierte Eingeständnisse jener, die auf welche Weise auch immer zu solchen desaströsen Verhältnissen beitrugen, gibt es nicht. Zwar äußerten sich die Obleute der Fraktionen mit Ausnahme einer Stimme dahingehend, Steinmeier habe wohl zur damaligen Zeit als Chef des Kanzleramtes die Verantwortung für den Transport von militärischen Informationen an die USA verantwortet. Ebenfalls wurde beinahe einvernehmlich kritisiert, im Namen der Sicherheit seien rechtsstaatliche Kriterien gleich reihenweise außer Acht gelassen und - milde ausgedrückt - eigenwillig und kreativ gehandhabt worden. Irgendwelche Folgen ergeben sich daraus für die Akteure jedoch nicht. Und so wundert es auch wenig, dass Frank-Walter Steinmeier schon Mitte Juni alle Vorwürfe im Fall Kurnaz erneut von sich wies.
"Ein Untersuchungsausschuss ist nicht das Gericht sondern ein parlamentarisches Gremium", äußerte der Ausschussvorsitzende Siegfried Kauder heute anlässlich seiner Ausführungen. Wie wahr! Gewissensregungen und Einsicht - beides ist ohnehin nicht einklagbar. Hinsichtlich der kargen und schwammigen Ergebnisse, die sich angesichts des immensen Aufwands auf bizarre Weise zeigen, bleibt die Frage nach dem Sinn oder Unsinn eines solchen Ausschusses. Insbesondere, wenn er am Ende zu keinerlei Konsequenzen führt. Oder vielleicht doch? Möglicherweise wird die Kontrolle des BND künftig verstärkt. Und Frank-Walter Steinmeier? Der klopft weiter energisch an der Tür zum Kanzleramt. Dort will er wieder rein. Diesmal jedoch als Kanzler. Ob das klappt, entscheiden die Bürger im September. Als Referenzschreiben eignet sich der BND-Abschlussbericht wohl kaum. Als Entscheidungshilfe für die Bürger dann schon eher. Dumm nur, dass sie den Bericht nur finanzieren, aber nicht lesen dürfen. Eine zunächst angedachte, verschlankte Fassung für die Öffentlichkeit fand im Gremium keine Mehrheiten und wurde abgelehnt.
Nachtrag: Das Karlsruher Bundesverfassungsgericht gab inzwischen den Klägern FDP, Grüne und Linksfraktion recht. Sie hatten gegen die eingeschränkten Aussagegenehmigungen für Zeugen im Ausschuss sowie die teilweise Sperrung von angeforderten Akten geklagt. Dies verletze das Informations- und Untersuchungsrecht des Bundestags.
Ein am 23. Juli 2009 ergangener Beschluss des Verfassungsgerichts bestätigte die Vorwürfe. Demnach wurde die Arbeit des Ausschusses stark behindert. Das Verfassunggericht führte weiterhin aus, dass das getätigte Prozedere, sich pauschal auf die zulässigen Gründe zur Begrenzung des parlamentarischen Untersuchungsrechts zu berufen - wie das Staatswohl oder die exekutive Eigenverantwortung - n keinem Fall ausreichend sei.
Verweis:
Beschlussempfehlung und Bericht des 1. Untersuchungsausschusses
nach Art. 44 des Grundgesetzes
Foto: Pixelio.de






























Institut für Staats-































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