Überhangmandate - wenn das "Geschmäckle" mitregiert
19. September 2009, 10:00K O M M E N T A R
[Ursula Pidun] In gut einer Woche wählen die Deutschen einen neuen Bundestag. Während nach außen alles ruhig wirkt und zurückliegende TV-Duelle der Spitzenkandidaten wie Schlaftabletten wirken, werden hinter den politischen Kulissen bereits fleißig Stühle gerückt und Pöstchen verteilt. Zunächst nur fiktiv, denn das letzte Wort hat der Souverän. Ginge es nach den Umfragen, die sich seit vielen Wochen relativ konstant zeigen, steht das Ergebnis allerdings schon fest. Das mag die Betriebsamkeit in Berlin erklären, die sich hinter verschlossenen Türen regt. Da werden Karrieren gezimmert, Ministerien ausgetauscht und mathematische Gleichungen im Sinne von "wenn...dann..." ausgetüftelt. Viel Zeit und Kraft investieren unsere Parlamentarier in diese "Bäumchen-wechsle Dich-Spielchen". Dabei gäbe es besonders hinsichtlich der Wahlen durchaus Wichtigeres zu tun.
Denn bereits mehr als ein Jahr ist es her, als unser Parlament vom Verfassungsgericht auf einen eklatanten Fehler im Wahlsystem hingewiesen wurde. Das derzeitige Prozedere der sogenannten Überhangmandate sei verfassungswidrig, stellten die obersten Richter fest. Zwar räumten sie den Verantwortlichen eine Frist zur Änderung bis zum Jahre 2011 ein. Doch jeder halbwegs demokratisch denkende Bürger, der sich auf einer sattelfesten Verfassung wähnt, erwartet angesichts der Brisanz dieses Umstandes unverzügliche Änderung durch das Parlament. Zu Bundestagswahlen findet nämlich - anders als bei Landtagswahlen - generell kein Ausgleich zugunsten der anderen Parteien statt, der die jeweilige Sitzzahl dem Zweitstimmenverhältnis wieder anpassen würde.
Dass es der eine oder andere Parlamentarier mit der Verfassungstreue nicht ganz so eng sieht, haben bereits Gesetze in der jüngeren Vergangenheit bewiesen. Schon so manches Paragraphenwerk wurde vom Verfassungsgericht kassiert oder mit hohen Auflagen an deren Entwickler zurückgesandt. Mit freundlicher Empfehlung, sich an die verfassungsrechtlichen Prinzipien zu halten. In diesem speziellen Fall reicht es nicht, sich zu wundern oder verärgert zu zeigen. Vielmehr stellt sich die Frage, wer denn bei der nächsten Bundestagswahl von diesem verfassungswidrigen Prozedere derart profitiert, dass sich eine deutliche Verzögerung der Korrektur lohnt. Nach einer kleinen Analyse wird schnell klar: Es könnte nur die Union aus CDU und CSU sein, weniger hingegen die SPD. Die aber stellte sich erst im Juli hinsichtlich einer schnellen Änderung ebenfalls lahm und taub und möchte wohl auch in Wahlkampfzeiten nicht den heiligen Koalitionsfrieden riskieren. Mit dieser defensiven Haltung hofft sie vermutlich auf eine Fortsetzung der Großen Koalition als einzige Option, in Regierungsverantwortung zu bleiben. Das plötzliche und nur wenige Tage vor der Wahl inszenierte Gezetere der SPD hinsichtlich der unsäglichen Überhangmandate wirkt angesichts der erst kürzlichen Ablehnung einer Änderung dann allerdings schon mehr als abstrus.
Wer übrigens von übertriebener Eile spricht, wenn Forderungen laut werden, das Wahlrecht noch vor der Bundestagswahl in verfassungskonforme Kleider zu stecken, verschweigt die Fakten. Bereits im Jahre 1996 wurde eine Gesetzentwurf (BT-Drs. 13/5575) eingebracht, der die Möglichkeit unlauterer Stimmengewichte beseitigt hätte. Und auch ein aktueller Entwurf der Grünen, das Wahlrecht noch vor der Bundestagswahl abzuändern und damit verfassungskonform zu gestalten, war nicht erst von gestern, sondern wurde bereits im Februar eingebracht. Doch er wurde am 3. Juli 2009 mehrheitlich abgeschmettert. Sowohl Union als auch FDP und ein Teil der SPD-Fraktion stimmten gegen den Antrag. Von 493 abgegebenen Stimmen votierten 391 Parlamentarier mit einem "nein" zu dieser wichtigen Änderung. Summa summarum wäre es auch problemlos möglich gewesen, den aktuellen Antrag der Grünen in Sinne einer verfassungskonformen Bundestagswahl explizit erst einmal nur für diese Wahl anzunehmen, bevor dann in der nächsten Legislaturperiode eine endgültige Fassung auf den Weg gebracht wird.
Und das Volk? Hat es nicht ein Recht auf ein ehrliches und authentisches Wahlergebnis und somit auf ein schnelles Handeln hinsichtlich einer Änderung noch vor der Bundestagswahl? Handelt es sich nicht sogar um einen Kasus von höchster Dringlichkeit und ist wesentlich bedeutsamer als jedes Pöstchen-Roulette, Stühlerücken oder gar die Einhaltung von Urlaubsplänen? Mitnichten, wird die Union sagen und sich explizit auf die vom Verfassungsgericht eingeräumte Frist berufen. Doch damit tut sich diese Partei alles andere, als einen Gefallen. Sollte sie tatsächlich als Sieger aus der Bundestagswahl hervorgehen und mit Hilfe solcher Überhangmandate in der Regierungsverantwortung landen, dann wird ein äußerst unappetitliches "Geschmäckle" mitregieren. Der Ruf der Partei wird dadurch erheblichen Schaden nehmen - und dies weit über die künftige Legislaturperiode hinaus.
Foto: wwww.pixelio.de

[Ursula Pidun] In gut einer Woche wählen die Deutschen einen neuen Bundestag. Während nach außen alles ruhig wirkt und zurückliegende TV-Duelle der Spitzenkandidaten wie Schlaftabletten wirken, werden hinter den politischen Kulissen bereits fleißig Stühle gerückt und Pöstchen verteilt. Zunächst nur fiktiv, denn das letzte Wort hat der Souverän. Ginge es nach den Umfragen, die sich seit vielen Wochen relativ konstant zeigen, steht das Ergebnis allerdings schon fest. Das mag die Betriebsamkeit in Berlin erklären, die sich hinter verschlossenen Türen regt. Da werden Karrieren gezimmert, Ministerien ausgetauscht und mathematische Gleichungen im Sinne von "wenn...dann..." ausgetüftelt. Viel Zeit und Kraft investieren unsere Parlamentarier in diese "Bäumchen-wechsle Dich-Spielchen". Dabei gäbe es besonders hinsichtlich der Wahlen durchaus Wichtigeres zu tun. Denn bereits mehr als ein Jahr ist es her, als unser Parlament vom Verfassungsgericht auf einen eklatanten Fehler im Wahlsystem hingewiesen wurde. Das derzeitige Prozedere der sogenannten Überhangmandate sei verfassungswidrig, stellten die obersten Richter fest. Zwar räumten sie den Verantwortlichen eine Frist zur Änderung bis zum Jahre 2011 ein. Doch jeder halbwegs demokratisch denkende Bürger, der sich auf einer sattelfesten Verfassung wähnt, erwartet angesichts der Brisanz dieses Umstandes unverzügliche Änderung durch das Parlament. Zu Bundestagswahlen findet nämlich - anders als bei Landtagswahlen - generell kein Ausgleich zugunsten der anderen Parteien statt, der die jeweilige Sitzzahl dem Zweitstimmenverhältnis wieder anpassen würde.
Dass es der eine oder andere Parlamentarier mit der Verfassungstreue nicht ganz so eng sieht, haben bereits Gesetze in der jüngeren Vergangenheit bewiesen. Schon so manches Paragraphenwerk wurde vom Verfassungsgericht kassiert oder mit hohen Auflagen an deren Entwickler zurückgesandt. Mit freundlicher Empfehlung, sich an die verfassungsrechtlichen Prinzipien zu halten. In diesem speziellen Fall reicht es nicht, sich zu wundern oder verärgert zu zeigen. Vielmehr stellt sich die Frage, wer denn bei der nächsten Bundestagswahl von diesem verfassungswidrigen Prozedere derart profitiert, dass sich eine deutliche Verzögerung der Korrektur lohnt. Nach einer kleinen Analyse wird schnell klar: Es könnte nur die Union aus CDU und CSU sein, weniger hingegen die SPD. Die aber stellte sich erst im Juli hinsichtlich einer schnellen Änderung ebenfalls lahm und taub und möchte wohl auch in Wahlkampfzeiten nicht den heiligen Koalitionsfrieden riskieren. Mit dieser defensiven Haltung hofft sie vermutlich auf eine Fortsetzung der Großen Koalition als einzige Option, in Regierungsverantwortung zu bleiben. Das plötzliche und nur wenige Tage vor der Wahl inszenierte Gezetere der SPD hinsichtlich der unsäglichen Überhangmandate wirkt angesichts der erst kürzlichen Ablehnung einer Änderung dann allerdings schon mehr als abstrus.
Wer übrigens von übertriebener Eile spricht, wenn Forderungen laut werden, das Wahlrecht noch vor der Bundestagswahl in verfassungskonforme Kleider zu stecken, verschweigt die Fakten. Bereits im Jahre 1996 wurde eine Gesetzentwurf (BT-Drs. 13/5575) eingebracht, der die Möglichkeit unlauterer Stimmengewichte beseitigt hätte. Und auch ein aktueller Entwurf der Grünen, das Wahlrecht noch vor der Bundestagswahl abzuändern und damit verfassungskonform zu gestalten, war nicht erst von gestern, sondern wurde bereits im Februar eingebracht. Doch er wurde am 3. Juli 2009 mehrheitlich abgeschmettert. Sowohl Union als auch FDP und ein Teil der SPD-Fraktion stimmten gegen den Antrag. Von 493 abgegebenen Stimmen votierten 391 Parlamentarier mit einem "nein" zu dieser wichtigen Änderung. Summa summarum wäre es auch problemlos möglich gewesen, den aktuellen Antrag der Grünen in Sinne einer verfassungskonformen Bundestagswahl explizit erst einmal nur für diese Wahl anzunehmen, bevor dann in der nächsten Legislaturperiode eine endgültige Fassung auf den Weg gebracht wird.
Und das Volk? Hat es nicht ein Recht auf ein ehrliches und authentisches Wahlergebnis und somit auf ein schnelles Handeln hinsichtlich einer Änderung noch vor der Bundestagswahl? Handelt es sich nicht sogar um einen Kasus von höchster Dringlichkeit und ist wesentlich bedeutsamer als jedes Pöstchen-Roulette, Stühlerücken oder gar die Einhaltung von Urlaubsplänen? Mitnichten, wird die Union sagen und sich explizit auf die vom Verfassungsgericht eingeräumte Frist berufen. Doch damit tut sich diese Partei alles andere, als einen Gefallen. Sollte sie tatsächlich als Sieger aus der Bundestagswahl hervorgehen und mit Hilfe solcher Überhangmandate in der Regierungsverantwortung landen, dann wird ein äußerst unappetitliches "Geschmäckle" mitregieren. Der Ruf der Partei wird dadurch erheblichen Schaden nehmen - und dies weit über die künftige Legislaturperiode hinaus.
Foto: wwww.pixelio.de
















































