Grünes Licht für "Bad Banks" - Gift für die Gesellschaft?
13. Mai 2009, 16:00K O M M E N T A R
[Ursula Pidun] Heute hat das Bundeskabinett den von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) eingebrachten Gesetzentwurf "zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung" gebilligt. Es erlaubt Banken, ihre wertlosen und toxischen Papiere in sogenannte "Bad Banks"auszulagern. Solche "schlechten Banken" sind keine Banken im herkömmlichen Sinne, wie das Wort suggerieren könnte, sondern Zweckgesellschaften. Sie dürfen mit wesentlich weniger Eigenkapital wirtschaften als reguläre Kreditinstitute.
Eine solche Eigenkapitalunterdeckung hat ursprünglich einmal die Krise mit ausgelöst. Praktisch bedeutet dieses Prozedere, dass wertlose Fonds gegen staatlich garantierte Fonds eingetauscht werden können. Das Gesetz spricht von einer Maßnahme zur "kurzfristigen Bereinigung der Bilanzen von Finanzholding-Gesellschaften oder Kreditinstituten oder deren Tochtergesellschaften von strukturierten Wertpapieren bei gleichzeitiger Schaffung von Planungssicherheit hinsichtlich erforderlicher Abschreibungen." Was sich kompliziert und wie ein Zungenbrecher liest, ist eigentlich ganz einfach: Die Finanzinstitute dürfen künftig ihre wertlosen Papiere mit einem Abschlag von 10 Prozent des Buchwertes an diese neu einzurichtenden Zweckgesellschaften ("Bad Banks") auslagern und erhalten dafür aus dem staatlichen Rettungsfond über die SoFFin staatlich garantierte Anleihen. Damit sind die "Miesen" erst einmal aus den Bilanzen getrickst. Eine Aufstockung des ohnehin schon üppigen Rettungsfonds in Höhe von 400 Milliarden Euro an Garantien sei hierzu nicht notwendig, da derzeit noch 260 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Wieviele Instiute sich am Ende beteiligen, ist noch völlig offen. Einige Banken werden wohl nicht einmal in der Lage sein, die 10 Prozent des Buchwertes ihrer Giftpapiere aufzubringen und überdies ist dies ein Angebot auf freiwilliger Bassis.
Kommt Zeit, kommt das Vergessen
Das Auslagern soll unter Bedingungen ablaufen, die viele Banken schon jetzt für unerfüllbar halten. Eine davon sind Gebühren, die fällig werden. Auch sollen Rücklagen gebildet und möglicherweise ein Ausschüttungsverbot erlassen werden, sollten sich am Ende der Laufzeit weitere Verluste herausstellen. Die Laufzeit für Rückzahlungen wurde auf sage und schreibe bis zu 20 Jahren festgelegt. Erst dann ist auch eine abschließende Bilanz möglich, in wieweit die Steuerzahler belastet wurden. Denn sollten die Banken den Differenzbetrag bis dahin immer noch nicht ausgleichen können, springt der Steuerzahler ein. Der wird sich in zwei Jahrzehnten praktischerweise kaum daran erinnern, um was es damals eigentlich ging. Kommt Zeit, kommt das Vergessen! Eine weitere Klausel beinhaltet die jährliche Zinszahlungen für die großzügigen Zuwendungen der Steuerzahler. Denn die müssen an den Staat nur dann entrichtet werden, wenn die Bilanz Gewinne verzeichnet. Bei einigen Banken ist das – zumindest derzeit – überhaupt nicht der Fall.
Nach der Beantwortung der wichtigen Frage, zu welchem Preis die Schrottpapiere von den "Bad Banks" denn übernommen werden sollen, sucht man vergebens. Dies aber könnte zumindest näheren Aufschluss darüber geben, wie hoch die Bürgschaft für die Steuerzahler am Ende ausfällt. Eine seriöse Bewertung des Risikos für die Allgemeinheit ist unter solchen defizitären Kriterien ausgeschlossen. Summa summarum verschleiern "Bad Banks" auch Fakten und die getricksten Bilanzierungen bewegen sich außerhalb aller ursprünglichen kaufmännischen Regeln, die einmal als eherne Gesetze Gültigkeit hatten und ein ordentliches Geschäftsgebaren begründeten. Das neue Gesetz macht aus der Forderung nach wahrheitsgemäßen Bilanzierungen nichts anderes als "Wünsch-Dir-was-Regeln" für eine bestimmte Klientel. Das sollte beim Namen benannt werden.
Alle Banken sind systemrelevant?
Quer durch alle Parteien wird die Einrichtung dieser "Bad Banks" übereinstimmend als "alternativlos" gewertet. Im Schlepptau dieser Einschätzung befindet sich die verallgemeinernde Äußerung, alle Banken seien "systemrelevant". Womit man beim Kern der Sache landet. Denn beide Aussagen treffen nicht zu und werden lediglich bedient, um das Volk zu beruhigen. Deren Zorn hat inzwischen allerdings Formen angenommen. Zum einen, weil versagende Banken - quasi staatlich legitimiert - nicht angemessen zur Rechenschaft gezogen, sondern vielmehr üppigst belohnt werden hinsichtlich der zurückliegenden schwerwiegenden Fehler. Auch eine dringend erforderliche Marktbereinigung im Finanzsystem kann so galant umschifft werden und Tür und Tor für ein "Weiter so!" stehen sperrangelweit offen. Im Namen einer vermeintlichen Schadensbegrenzung von Finanzinstituten, die nach einem teilweise kriminellen Anlagegebaren auf einem seriösen Markt gar nichts mehr zu suchen haben. Es geht nicht darum, tatsächlich systemrelevanten Banken in dieser Ausnahmesituation Hilfen zu versagen. Doch dies muss punktuell und gezielt geschehen und mittels akzeptabler marktwirtschaftlich konformer und als Ausnahme deklarierter Kriterien, die auf das Notwendigste eingeschränkt bleiben. Und Prognosen müssen so günstig ausfallen, dass berechtigte Hoffnungen auf komplette und zeitnahe Rückführungen gegeben sind. Banken müssen sich an den eigenen Maßstäben messen lassen, die sie selbst bei der Vergabe von Mitteln an Dritte ganz selbstverständlich anlegen und sich vor allem nicht vor notwendigen Abschreibungen drücken. Alles andere führt nur zu weiteren Vertrauensverlusten.
Der Zweck heiligt die Mittel
Zweck der derzeitigen Maßnahmen, die auf äußerst befremdliche Weise darlegen, dass die Krise mit den Mitteln bekämpft wird, die sie verursacht hat, liegt eigentlich - und dies ist zumindest nachvollziehbar - darin begründet, Unternehmen wieder zu Krediten zu verhelfen. Doch besonders dieser Kernaufgabe kommen die Banken trotz bereits vor Monaten getätigter milliardenschwerer Stützungen durch die Steuerzahler nach wie vor nicht angemessen und ausreichend nach. Das wirft Fragen auf. Was geschieht derzeit mit den Geldern, wenn die Mittel nicht dort ankommen, wofür sie zur Verfügung gestellt wurden? Sanieren sich etwa die Banken mit Staatsmitteln auf Kosten einer Kreditklemme im Mittelstand, die nun zu weiteren großen Problemen für das Land führt? Warum gab es für das bereits zurückliegende Konjunkturprogramm für Finanzinstitute keine klaren Regeln zur Verwendung dieser Mittel und warum schreiben Kanzleien an Gesetzen mit, die ansonsten für die Banken tätig sind?
"Weiter so!" - im Namen des Parlaments
Solche unbeantworteten Fragen hinterlassen nicht nur einen bitteren Nachgeschmack und verfestigen die Meinung der Bürger, dass auch in diesen Fällen wieder einmal der Lobbyarbeit ausschweifend gefrönt wird. Es fördert zusätzlich die ohnehin große Unzufriedenheit in der Bevölkerung hinsichtlich der Qualität des Krisenmanagements und den allgemeinen Unmut in Bezug auf eine deutlich überzogene und völlig ungleichgewichtige Hinwendung zur Kreditwirtschaft. Die aber hat es bis heute nicht für nötig gehalten, schuldhafte Versäumnisse klar einzugestehen und vor allem Maßnahmen zur Wiedergutmachung vorzuschlagen. Für krisengeschüttelte Privatanleger, die sich in der Vergangenheit eben genau von dieser Kreditwirtschaft betrogen und über den Tisch gezogen sehen, muss dies wie eine schallende Ohrfeige wirken.
Highlight für das taumelnde System
Ob die Parlamentarier solche Überlegungen in ihre Entscheidungen mit einbeziehen, wird man sehen. Bereits morgen soll das großzügige Gesetz "zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung" im Bundestag beraten und noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. Eine Entscheidung mit weitreichenden Folgen, nicht nur für die Kreditwirtschaft. Denn in Planung ist auch ein weiteres Highlight für das taumelnde System. Das jetzt beschlossene "Bad Bank"-System soll großzügig ausgebaut werden. Mittels "Konsolidierungsmodell" soll es dann nicht nur bei dieser Form der Entsorgung allein für toxische Papiere bleiben. Auch Firmen- und Staatanleihen, die nicht handelbar sind sowie ganze Geschäftsfelder können von diesem Prozedere künftig profitieren. Die bankennahen Kanzleien leisten also in der Tat ganze Arbeit. Das entbindet die Parlamentarier allerdings nicht von ihrer Verantwortung. Entschieden haben allein sie - falls das Gesetz tatsächlich in dieser Form und mit den geplanten Ergänzungen zur Verabschiedung kommt.
Verweise:
Finanzmarktstabilisierung: "Die sich daraus ergebenden Lasten werden uns bleiben"
Volker Wissing (FDP): Die HRE-Enteigung kann auch zum Super-GAU werden
Hypo Alpe Adria: Neuer Vorstand Pinkl hüpft von einem Milliardengrab zum nächsten
Der Meinl-Skandal: Raus aus dem Knast Dank 100 Millionen
G20: Vom Gipfel der Macht zum Gipfel der Schulden
Abwrackprämie: Feldzug in Planwirtschaft geht unaufhaltsam weiter
Tritt gegen Wirtschaftssystem: Deutscher Bundestag mehrheitlich für Enteignung
Opel, zu Guttenberg und die süßen Verlockungen der Wählergunst
Amerikas Agenda der Zukunft: Obama sagt, was er meint und meint, was er sagt
Der Madoff-Skandal: Eintreiber Irving Picard offenbart unvorstellbares Desaster
Das Milliardenspiel und die Zeitenwende
Selenz' Kommentar: Wer holte die Finanzblasen über den Teich?
Bernard Madoff: Vom Börsen-Guru zum größten Anlagebetrüger Amerikas
2009: Krisenmanagement, Wahlen und der Weg in eine lebenswerte Moderne
"Armut, Not und wenig Brot" - ein realistischer Ausblick auf die Weltwirtschaftskrise
Sand im Getriebe: Opel in staatlicher Reparaturwerkstatt
G20: Götterdämmerung in Washington
Wundertüten - geheimnisvoll und nichts drin
Verraten und verkauft - Kleinanleger stehen zu Tausenden im Regen
Politiker sonnten sich in Werbeprospekten (ARD-Video)
Banken, Börsen und Regierungen
Das Geld, die Gier und der Hebel
Gipfel der Ratllosigkeit
Das Einmaleins der amerikanischen Finanzkrise
Hypo Real Estate: Krisenmanagement in der Krise
Wall Street letzte Woche: Was nun Amerika?
Sozialisierung der Verluste und Aus für das System?
Amerika, wer bist Du?
Verhalten wider die eigenen Regeln
New York: Wall Street, wie wir es kannten, ist nicht mehr
Steuerzahler stemmen milliardenschwere Zeche
Gauner, Geschädigte und die BaFin
Deutsche Bank, eine Turboanleihe und die Staatsanwaltschaft
Swap-Geschäfte: Kommunen zocken, Bürger haften
Faule Swaps: Die nächste Weltfinanzkrise rückt näher
Der Meinl-Skandal und die verschwundenen Millionen
Amis - Europas gigantischer Betrugsskandal
Skandalbank in Österreich - Die Hypo Alpe Adria
Khashoggi, Hypo Group Alpe Adria und ein Prozess, der (noch?) nicht stattfand
Die BAWAG: Es war einmal eine Arbeiterbank in Wien
Marko Perković und die Hypo-Alpe- Adria Bank
Söldner, Gauner, Waffen und Rohstoffe
BayernLB: Das dicke Ende kommt erst noch
Photo: Pixelio.de
[Ursula Pidun] Heute hat das Bundeskabinett den von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) eingebrachten Gesetzentwurf "zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung" gebilligt. Es erlaubt Banken, ihre wertlosen und toxischen Papiere in sogenannte "Bad Banks"auszulagern. Solche "schlechten Banken" sind keine Banken im herkömmlichen Sinne, wie das Wort suggerieren könnte, sondern Zweckgesellschaften. Sie dürfen mit wesentlich weniger Eigenkapital wirtschaften als reguläre Kreditinstitute.
Eine solche Eigenkapitalunterdeckung hat ursprünglich einmal die Krise mit ausgelöst. Praktisch bedeutet dieses Prozedere, dass wertlose Fonds gegen staatlich garantierte Fonds eingetauscht werden können. Das Gesetz spricht von einer Maßnahme zur "kurzfristigen Bereinigung der Bilanzen von Finanzholding-Gesellschaften oder Kreditinstituten oder deren Tochtergesellschaften von strukturierten Wertpapieren bei gleichzeitiger Schaffung von Planungssicherheit hinsichtlich erforderlicher Abschreibungen." Was sich kompliziert und wie ein Zungenbrecher liest, ist eigentlich ganz einfach: Die Finanzinstitute dürfen künftig ihre wertlosen Papiere mit einem Abschlag von 10 Prozent des Buchwertes an diese neu einzurichtenden Zweckgesellschaften ("Bad Banks") auslagern und erhalten dafür aus dem staatlichen Rettungsfond über die SoFFin staatlich garantierte Anleihen. Damit sind die "Miesen" erst einmal aus den Bilanzen getrickst. Eine Aufstockung des ohnehin schon üppigen Rettungsfonds in Höhe von 400 Milliarden Euro an Garantien sei hierzu nicht notwendig, da derzeit noch 260 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Wieviele Instiute sich am Ende beteiligen, ist noch völlig offen. Einige Banken werden wohl nicht einmal in der Lage sein, die 10 Prozent des Buchwertes ihrer Giftpapiere aufzubringen und überdies ist dies ein Angebot auf freiwilliger Bassis.
Kommt Zeit, kommt das Vergessen
Das Auslagern soll unter Bedingungen ablaufen, die viele Banken schon jetzt für unerfüllbar halten. Eine davon sind Gebühren, die fällig werden. Auch sollen Rücklagen gebildet und möglicherweise ein Ausschüttungsverbot erlassen werden, sollten sich am Ende der Laufzeit weitere Verluste herausstellen. Die Laufzeit für Rückzahlungen wurde auf sage und schreibe bis zu 20 Jahren festgelegt. Erst dann ist auch eine abschließende Bilanz möglich, in wieweit die Steuerzahler belastet wurden. Denn sollten die Banken den Differenzbetrag bis dahin immer noch nicht ausgleichen können, springt der Steuerzahler ein. Der wird sich in zwei Jahrzehnten praktischerweise kaum daran erinnern, um was es damals eigentlich ging. Kommt Zeit, kommt das Vergessen! Eine weitere Klausel beinhaltet die jährliche Zinszahlungen für die großzügigen Zuwendungen der Steuerzahler. Denn die müssen an den Staat nur dann entrichtet werden, wenn die Bilanz Gewinne verzeichnet. Bei einigen Banken ist das – zumindest derzeit – überhaupt nicht der Fall.
Nach der Beantwortung der wichtigen Frage, zu welchem Preis die Schrottpapiere von den "Bad Banks" denn übernommen werden sollen, sucht man vergebens. Dies aber könnte zumindest näheren Aufschluss darüber geben, wie hoch die Bürgschaft für die Steuerzahler am Ende ausfällt. Eine seriöse Bewertung des Risikos für die Allgemeinheit ist unter solchen defizitären Kriterien ausgeschlossen. Summa summarum verschleiern "Bad Banks" auch Fakten und die getricksten Bilanzierungen bewegen sich außerhalb aller ursprünglichen kaufmännischen Regeln, die einmal als eherne Gesetze Gültigkeit hatten und ein ordentliches Geschäftsgebaren begründeten. Das neue Gesetz macht aus der Forderung nach wahrheitsgemäßen Bilanzierungen nichts anderes als "Wünsch-Dir-was-Regeln" für eine bestimmte Klientel. Das sollte beim Namen benannt werden.
Alle Banken sind systemrelevant?
Quer durch alle Parteien wird die Einrichtung dieser "Bad Banks" übereinstimmend als "alternativlos" gewertet. Im Schlepptau dieser Einschätzung befindet sich die verallgemeinernde Äußerung, alle Banken seien "systemrelevant". Womit man beim Kern der Sache landet. Denn beide Aussagen treffen nicht zu und werden lediglich bedient, um das Volk zu beruhigen. Deren Zorn hat inzwischen allerdings Formen angenommen. Zum einen, weil versagende Banken - quasi staatlich legitimiert - nicht angemessen zur Rechenschaft gezogen, sondern vielmehr üppigst belohnt werden hinsichtlich der zurückliegenden schwerwiegenden Fehler. Auch eine dringend erforderliche Marktbereinigung im Finanzsystem kann so galant umschifft werden und Tür und Tor für ein "Weiter so!" stehen sperrangelweit offen. Im Namen einer vermeintlichen Schadensbegrenzung von Finanzinstituten, die nach einem teilweise kriminellen Anlagegebaren auf einem seriösen Markt gar nichts mehr zu suchen haben. Es geht nicht darum, tatsächlich systemrelevanten Banken in dieser Ausnahmesituation Hilfen zu versagen. Doch dies muss punktuell und gezielt geschehen und mittels akzeptabler marktwirtschaftlich konformer und als Ausnahme deklarierter Kriterien, die auf das Notwendigste eingeschränkt bleiben. Und Prognosen müssen so günstig ausfallen, dass berechtigte Hoffnungen auf komplette und zeitnahe Rückführungen gegeben sind. Banken müssen sich an den eigenen Maßstäben messen lassen, die sie selbst bei der Vergabe von Mitteln an Dritte ganz selbstverständlich anlegen und sich vor allem nicht vor notwendigen Abschreibungen drücken. Alles andere führt nur zu weiteren Vertrauensverlusten.
Der Zweck heiligt die Mittel
Zweck der derzeitigen Maßnahmen, die auf äußerst befremdliche Weise darlegen, dass die Krise mit den Mitteln bekämpft wird, die sie verursacht hat, liegt eigentlich - und dies ist zumindest nachvollziehbar - darin begründet, Unternehmen wieder zu Krediten zu verhelfen. Doch besonders dieser Kernaufgabe kommen die Banken trotz bereits vor Monaten getätigter milliardenschwerer Stützungen durch die Steuerzahler nach wie vor nicht angemessen und ausreichend nach. Das wirft Fragen auf. Was geschieht derzeit mit den Geldern, wenn die Mittel nicht dort ankommen, wofür sie zur Verfügung gestellt wurden? Sanieren sich etwa die Banken mit Staatsmitteln auf Kosten einer Kreditklemme im Mittelstand, die nun zu weiteren großen Problemen für das Land führt? Warum gab es für das bereits zurückliegende Konjunkturprogramm für Finanzinstitute keine klaren Regeln zur Verwendung dieser Mittel und warum schreiben Kanzleien an Gesetzen mit, die ansonsten für die Banken tätig sind?
"Weiter so!" - im Namen des Parlaments
Solche unbeantworteten Fragen hinterlassen nicht nur einen bitteren Nachgeschmack und verfestigen die Meinung der Bürger, dass auch in diesen Fällen wieder einmal der Lobbyarbeit ausschweifend gefrönt wird. Es fördert zusätzlich die ohnehin große Unzufriedenheit in der Bevölkerung hinsichtlich der Qualität des Krisenmanagements und den allgemeinen Unmut in Bezug auf eine deutlich überzogene und völlig ungleichgewichtige Hinwendung zur Kreditwirtschaft. Die aber hat es bis heute nicht für nötig gehalten, schuldhafte Versäumnisse klar einzugestehen und vor allem Maßnahmen zur Wiedergutmachung vorzuschlagen. Für krisengeschüttelte Privatanleger, die sich in der Vergangenheit eben genau von dieser Kreditwirtschaft betrogen und über den Tisch gezogen sehen, muss dies wie eine schallende Ohrfeige wirken.
Highlight für das taumelnde System
Ob die Parlamentarier solche Überlegungen in ihre Entscheidungen mit einbeziehen, wird man sehen. Bereits morgen soll das großzügige Gesetz "zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung" im Bundestag beraten und noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. Eine Entscheidung mit weitreichenden Folgen, nicht nur für die Kreditwirtschaft. Denn in Planung ist auch ein weiteres Highlight für das taumelnde System. Das jetzt beschlossene "Bad Bank"-System soll großzügig ausgebaut werden. Mittels "Konsolidierungsmodell" soll es dann nicht nur bei dieser Form der Entsorgung allein für toxische Papiere bleiben. Auch Firmen- und Staatanleihen, die nicht handelbar sind sowie ganze Geschäftsfelder können von diesem Prozedere künftig profitieren. Die bankennahen Kanzleien leisten also in der Tat ganze Arbeit. Das entbindet die Parlamentarier allerdings nicht von ihrer Verantwortung. Entschieden haben allein sie - falls das Gesetz tatsächlich in dieser Form und mit den geplanten Ergänzungen zur Verabschiedung kommt.
Verweise:
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2009: Krisenmanagement, Wahlen und der Weg in eine lebenswerte Moderne
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Amerika, wer bist Du?
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Söldner, Gauner, Waffen und Rohstoffe
BayernLB: Das dicke Ende kommt erst noch
Photo: Pixelio.de































































