Abgeschmettert: CDU und SPD gegen Volksentscheide auf Bundesebene
29. April 2009, 11:10K O M M E N T A R
[Ursula Pidun] Ein erneuter Versuch, Volksentscheide, Volksbegehren und Volksinitiativen künftig im deutschen Grundgesetz zu verankern, ist am vergangenen Donnerstag restlos gescheitert. CDU und SPD schmetterten entsprechende Gesetzentwürfe der Oppositionsparteien FDP, GRÜNE und Linkspartei im Parlament ab. Die Entwürfe sahen eine entsprechende Änderung im Grundgesetz vor und waren hinsichtlich des Grundanliegens übereinstimmend formuliert. Unterschiede gab es lediglich hinsichtlich einzuhaltender Fristen und in Bezug auf die Höhe der Beteiligung.
CDU und die Angst vor den Bürgern
Seit 1998 gab es insbesondere seitens der GRÜNEN und SPD immer wieder Versuche, eine direkte Beteiligung der Bürger als Grundrecht in die Verfassung aufzunehmen und Bürger mittels direkter Demokratie an politischen Entscheidungen zu beteiligen. Auch der 2005 gefasste Koalitionsvertrag von CDU und SPD beinhaltet eine Passage, wonach die Einführung von Elementen der direkten Demokratie geprüft werden solle. Dies ist allerdings nicht geschehen, da insbesondere die CDU Volksentscheide auf Bundesebene ablehnt. So äußerte der CDU-Abgeordnete Ingo Wellenreuther, Volksentscheide seien ein "primitives Verfahren". Plebiszite seien kein Allheilmittel gegen Politikverdrossenheit und nicht geeignet, das bürgerschaftliche Engagement zu stärken. Und Wellenreuther legte noch nach. Mit Blick in die Vergangenheit und speziell auf die Weimarer Republik ist er sich sicher: "Volksabstimmungen bergen die Gefahr des Missbrauchs und der politischen Destabilisierung".
SPD - die tragische Figur
Als tragische Figur beweist sich einmal mehr die SPD. Eigentlich sei sie ja für Volksentscheide, ließ sie in ihren Statements im Bundestag verlauten. Doch um des lieben Koalitionsfriedens willen habe man dagegen gestimmt. Schließlich sei ja für eine Verfassungsänderung eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat notwendig und CDU/CSU hätten die Gesetzesinitiativen auch ohne die Sozialdemokraten blockieren können. Das trägt geradezu schizophrene Züge und wird Wähler künftig kaum ermuntern, mehr Vertrauen in die Sozialdemokraten zu setzen. Ein solches Verhalten entbehrt jeglicher Logik und beweist Wankelmut und berechnendes Kalkül. Wer nur die Wahl hat, zu verlieren, sollte dies zumindest mit Rückgrat und klarer Positionierung tun.
Auf den Punkt gebracht
Auf den Punkt brachte es am Ende die FDP-Abgeordnete Gisela Piltz. Sie warf der Union Angst vor Entscheidungen der Bürger vor. Eine "historische Chance" sei vertan, den Bürgern zum 60. Geburtstag des Grundgesetzes Politik näher zu bringen. Wie wahr, doch angesichts der verkrusteten Strukturen mancher Parteien und ihrer dringenden Reformbedürftigkeit kann die berechtigte Forderung nach mehr Bürgerbeteiligung noch Jahre dauern. Vermutlich wird erst ein politischer Generationenwechsel dafür sorgen, damit Deutschland auch hinsichtlich einer Fortentwicklung demokratischer Verhältnisse endlich in der Moderne landet. Das Grundgesetz hat jedenfalls nichts dagegen. "Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus", heißt es in Art. 20 II 1 GG und das steht dort schon seit 1949 geschrieben.
Gesetzentwürfe im Wortlaut:
Entwurf der FDP
Entwurf Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Entwurf Linkspartei
Verweise:
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Photo: Pixelio.de
[Ursula Pidun] Ein erneuter Versuch, Volksentscheide, Volksbegehren und Volksinitiativen künftig im deutschen Grundgesetz zu verankern, ist am vergangenen Donnerstag restlos gescheitert. CDU und SPD schmetterten entsprechende Gesetzentwürfe der Oppositionsparteien FDP, GRÜNE und Linkspartei im Parlament ab. Die Entwürfe sahen eine entsprechende Änderung im Grundgesetz vor und waren hinsichtlich des Grundanliegens übereinstimmend formuliert. Unterschiede gab es lediglich hinsichtlich einzuhaltender Fristen und in Bezug auf die Höhe der Beteiligung. CDU und die Angst vor den Bürgern
Seit 1998 gab es insbesondere seitens der GRÜNEN und SPD immer wieder Versuche, eine direkte Beteiligung der Bürger als Grundrecht in die Verfassung aufzunehmen und Bürger mittels direkter Demokratie an politischen Entscheidungen zu beteiligen. Auch der 2005 gefasste Koalitionsvertrag von CDU und SPD beinhaltet eine Passage, wonach die Einführung von Elementen der direkten Demokratie geprüft werden solle. Dies ist allerdings nicht geschehen, da insbesondere die CDU Volksentscheide auf Bundesebene ablehnt. So äußerte der CDU-Abgeordnete Ingo Wellenreuther, Volksentscheide seien ein "primitives Verfahren". Plebiszite seien kein Allheilmittel gegen Politikverdrossenheit und nicht geeignet, das bürgerschaftliche Engagement zu stärken. Und Wellenreuther legte noch nach. Mit Blick in die Vergangenheit und speziell auf die Weimarer Republik ist er sich sicher: "Volksabstimmungen bergen die Gefahr des Missbrauchs und der politischen Destabilisierung".
SPD - die tragische Figur
Als tragische Figur beweist sich einmal mehr die SPD. Eigentlich sei sie ja für Volksentscheide, ließ sie in ihren Statements im Bundestag verlauten. Doch um des lieben Koalitionsfriedens willen habe man dagegen gestimmt. Schließlich sei ja für eine Verfassungsänderung eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat notwendig und CDU/CSU hätten die Gesetzesinitiativen auch ohne die Sozialdemokraten blockieren können. Das trägt geradezu schizophrene Züge und wird Wähler künftig kaum ermuntern, mehr Vertrauen in die Sozialdemokraten zu setzen. Ein solches Verhalten entbehrt jeglicher Logik und beweist Wankelmut und berechnendes Kalkül. Wer nur die Wahl hat, zu verlieren, sollte dies zumindest mit Rückgrat und klarer Positionierung tun.
Auf den Punkt gebracht
Auf den Punkt brachte es am Ende die FDP-Abgeordnete Gisela Piltz. Sie warf der Union Angst vor Entscheidungen der Bürger vor. Eine "historische Chance" sei vertan, den Bürgern zum 60. Geburtstag des Grundgesetzes Politik näher zu bringen. Wie wahr, doch angesichts der verkrusteten Strukturen mancher Parteien und ihrer dringenden Reformbedürftigkeit kann die berechtigte Forderung nach mehr Bürgerbeteiligung noch Jahre dauern. Vermutlich wird erst ein politischer Generationenwechsel dafür sorgen, damit Deutschland auch hinsichtlich einer Fortentwicklung demokratischer Verhältnisse endlich in der Moderne landet. Das Grundgesetz hat jedenfalls nichts dagegen. "Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus", heißt es in Art. 20 II 1 GG und das steht dort schon seit 1949 geschrieben.
Gesetzentwürfe im Wortlaut:
Entwurf der FDP
Entwurf Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Entwurf Linkspartei
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