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Frank Schäffler (FDP)

Der Bundestags-
abgeordnete und "Euro-Rebell" erklärt im Interview, dass die Schulden-
schirmpolitik den Euro zerstört, Europa spalten wird und schließlich das Sparvermögen aller vernichtet.

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Prof. Dr. Franz Hörmann

Der Univ.Prof. im Institut für Unterneh-
mensrechnung an der Wirtschafts-
universität Wien glaubt, dass es ein "systemisches Betrugsmodell einer Institution gebe, der in unserem Wirtschaftssystem das Monopol zur Geldschöpfung über Kredite eingeräumt wird".

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Sebastian Nerz (Piraten)

Die Piraten sind klar zum Ändern. Der Bundes-
vorsitzende der Piratenpartei Sebastian Nerz spricht in unserem Interview über Zukunftspläne, Ideologien und Visionen dieser noch sehr jungen Partei.

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Wolfgang Bosbach (CDU)

Der Bundestags
abgeordnete und Vorsit-
zende des Innen-
ausschusses des Deutschen Bundestages wird im Parla-
ment gegen die Erweiterung des EU-Rettungs-
schirms stimmen. Wir haben ihn nach den Gründen befragt.

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Prof. Dr. Uwe Kamenz

Früher oder später fliegt jedes Plagiat auf, glaubt Professor Kamenz von der FH-Dortmund. Unter Einsatz eines Fujitsu Scanners will er helfen, die Wahrheit schneller ans Licht zu bringen. Politiker zeigen sich wenig begeistert.

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Uwe Schummer (CDU)

Der Bundestags-
abgeordnete möchte "Hartz IV" abschaffen. Die Agenda 2010 sei abgearbeitet, glaubt er und verrät im Interview, was er stattdessen für richtig hält: Eine Agenda 2015 soll es nun richten!

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Michael Martens

Der FAZ-Redak-
teur spricht in unserem Inter-
view über das breite mediale Interesse zu der seltsamen Publi-
kation der Daniela Matijevic, die im Kosovo "knietief in Leichen stand". Dies, obwohl dort seit 1995 bis heute kein einziger deutscher Soldat bei Gefechten ums Leben gekommen ist.

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Dominic Schwickert

Der Politik-
berater spricht in unserem politischen Gespräch über "Strategiebera-
tung im Zen-
trum der Macht" und stellt seine diesbezüglich gerade erschienene Publikation vor.

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Dr. Jakob Sierig

Der Tübinger Geologe spricht im Interview über Sicherheit und Kosten-Nutzen zum Jahrhundert-
projekt "Stutt-
gart 21" und warnt vor nicht überschaubaren Folgekosten.

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Sebastian Knauer

Der SPIEGEL-Redakteur und Herausgeber der Publikation "Barschel - Die Akte" geriet 1987 auf dem Höhepunkt des Barschel-Skandals selbst in den Sumpf des Polit-Thrillers, als er den toten Politiker auffand.

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Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin (SPD)

Die SPD-
Politikerin und Rechtsanwältin ist Mitglied des Deutschen Bundestags und spricht in unserem Interview über Leiharbeit, Dumpinglöhne und weitere Schieflagen auf dem deutschen Arbeitsmarkt.

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Dieter Reicherter

Der ehemalige Richter war viele Jahre als Vorsitzender am Landge-
richt Stuttgart tätig und berichtet als Augenzeuge von gewalttätigen Übergriffen der Polizei bei einer Demo zum Projekt "Stuttgart 21".

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Dr. Gregor Gysi (PDL)

Der Fraktions-
vorsitzende im Deutschen Bundestag spricht über die Gründe der weiter um sich greifenden Politikverdrossenheit und erklärt, was er sich für seine Partei in der Zukunft wünscht.

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Wolfgang Grupp, Trigema

Der schwäbische Unternehmer spricht über Globalisierung, Exportwelt-
meister, Hoch-
lohnland Deutschland, Ethik, persönliche Haftungen und erfolgreiche Unternehmensführung.

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Omid Nouripour (Grüne)

Der Verteidi-
gungssexperte von Bündis 90/Die Grünen erklärt, warum ein schneller Abzug aus Afghanistan nicht möglich ist und was es mit den von General McChrystal angekündigten Groß-Offensiven auf sich hat.

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Prof. Dr. M. Hartmann

Sind Hartz IV-Empfänger Deutschlands Sozialschma-
rotzer oder verschleiern lautstarke populistische Parolen den Blick auf ganz andere Tatsachen?

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Omid Nouripour (Grüne)

Der Verteidungs-
Experte sieht viel Klärungsbedarf hinsichtlich des Luftangriffs im afghanischen Kundus. Ein Untersuchungs-
ausschuss soll nun klären, ob der Öffentlichkeit bewusst die Wahrheit vorenthalten wird.

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GEN - DEBATTE:
Gibt es ein Recht auf Dummheit?


SARRAZIN - Debakel


AFGHANISTAN - EINSATZ

HARTZ IV
Artikelsammlung zur größten Sozialreform in der Geschichte der Bundesrepublik

Arbeitsmarkt Deutschland:
Bankrotterklärung in einem der reichsten Länder der Welt

Prof. Dr. Ch. Broelsch

Die Staatsan-
waltschaft wirft dem Transplan-
tationschirurgen Betrug, Nötigung und Vorteilsge-
währung vor. Broelsch soll Patienten systematisch zu Spendenzahlungen erpresst haben. Wir haben nachgefragt.

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Graf von Faber-Castell

Der Top-
manager und Vorstands-
vorsitzende der Faber-Castell AG in Stein äußert sich im Interview zu Tradition und Fortschritt, unternehmerische Verantwortung und Nachwuchsförderung.

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Domenika Ahlrichs

Im Gespräch mit der derzeitigen Chefredakteurin der NETZEITUNG, die zum Jahres-
ende 2009 den redaktionellen Betrieb einstellt. Damit soll der Weg für ein automatisiertes Nachrichtenportal geebnet werden.

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Dr. Michael Maier

Der ehemalige Chefredakteur der NETZEITUNG ist sich sicher: Das Ende der Netzeitung ist auch ein Menetekel für die Branche.

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Dr. Hermann Otto Solms

Der Vizepräsi-
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tages hat in den vergangenen Jahren ein Gesamtkonzept zur Reform der direkten Steuern entwickelt. Wir haben mit ihm darüber gesprochen.

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Banken-FLOP des Jahrzehnts:

Hypo Alpe Adria und
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Prozess im Fokus:

Prof. Dr. Christian Broelsch
Ein Star-Chirurg auf der Anklagebank

DIE FINANZKRISE

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Gerd Heidemann

Mehrteiliges Interview mit dem Ex-"Stern"-
Reporter und ehemaligen Kriegsbericht-
erstatter Gerd Heidemann, dessen Karriere mit dem Medien-Flop um die gefäl-
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Prof. Dr. C. Pestalozza
Prof. Dr. C. G. Paulus

FU Berlin und Humboldt-Universität zu Berlin beantworten Fragen zum Finanzmarktstabili-
sierungsgesetz

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Finanzmarktstabilisierung: "Die sich daraus ergebenden Lasten werden uns bleiben"

8. Mai 2009, 06:00
I N T E R V I E W
int_PP_11[Ursula Pidun] Im November vergangenen Jahres trat das Finanzmarktstabilisierungsgesetz (FMStG) in Kraft. Notwendig wurde es aus Sicht der Bundesregierung, um die Folgen der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise abzufedern. Mittels rasantem Kraftakt konnte ein milliardenschweres Paket als Maßnahme zur Stabilisierung des Finanzmarktes auf den Weg gebracht werden. Etwas später kam es zu einer Erweiterung dieser Gesetzgebung.
Das sogenannte Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz (FMStErgG) schafft nun zusätzlich die zeitlich befristete Möglichkeit, Aktionäre von Banken im Zweifelsfall zu enteignen, sofern dies zur Rettung angeschlagener Finanzinstitute erforderlich ist. Das wirft viele Fragen auf. Wir haben nachgefragt. Im Gespräch mit Prof. Dr. iur. Christian Pestalozza, Institut für Staatslehre, Staats- und Verwaltungsrecht an der Freien Universität Berlin und Prof. Dr. Christoph G. Paulus, Juristische Fakultät Humboldt-Universität zu Berlin, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozess- und Insolvenzrecht sowie Römisches Recht.

Sind bei der Formulierung des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes in Ihrer Sicht ausreichend Experten und Sachverständige gehört worden?

Pestalozza: Wegen der Eilbedürftigkeit des Vorhaben ist einvernehmlich auf Routinefristen und Anhörungen vor den Ausschüssen verzichtet worden. Die außerordentliche Straffung des Gesetzgebungsverfahrens hielt sich rechtlich im Rahmen dessen, was nach dem Grundgesetz und den Geschäftsordnungen von Bundestag und Bundesrat möglich ist. Ich zweifle nicht, dass vorbereitend und begleitend auch externer Sachverstand angehört und zu Worte gekommen ist; bei rechtlich und wirtschaftlich so weitreichenden Maßnahmen und Ermächtigungen werden sich die Beteiligten nicht allein auf ihren – natürlich auch reichlich vorhandenen – hausinternen Sachverstand verlassen haben.

Im Wesentlichen wurde dieses neue Gesetz der Öffentlichkeit nicht näher erklärt.

Pestalozza: Das sehe ich nicht ganz so. Auch oder nur an die Öffentlichkeit adressierte Erläuterungsversuche gab und gibt es genügend. Ein Teil dieser Versuche konnte allerdings dem Tempo des Gesetzgebungsverfahrens naturgemäß nicht folgen, sondern wurde erst nachträglich sichtbar und wirksam.

Zusammenfassend könnte man sagen, es handelt sich um eine Rechtsgrundlage und Legitimation für die milliardenschweren Finanzhilfen aus Steuergeldern sowie um Bilanzierungserleichterungen?

Pestalozza: Die Auswahl der potentiell Begünstigten und die mit den Stützungsmaßnahmen verbundenen Eingriffs- und Einflussmöglichkeiten des Staates verlangten nach einer gesetzlichen Grundlage (Gesetzesvorbehalt).
Dass die Stützungsmaßnahmen im wesentlichen finanzieller Art sein müssen, war klar und ebenso klar ist, dass Beträge des hier in Rede stehenden Umfangs aus Steuern finanziert werden, denn Einnahmen aus anderen Quellen stehen dem Staat nicht in annähernd vergleichbarem Umfang zur Verfügung.

Dass diese Gelder aber faktisch gar nicht zur Verfügung stehen, sondern Schulden - und damit Anleihen auf mögliche, aber nicht sichere Einnahmen in der Zukunft - sind, spielt dabei keine Rolle?

Pestalozza: Soweit der Bund sich zur Finanzierung der Maßnahmen neu verschulden muß, hätte er europarechtliche und verfassungsrechtliche Grenzen zu beachten. Sie sind allerdings weich formuliert und erlauben ausnahmsweise Überschreitungen. Daran wird sich, nachdem es um die offenbar alternativlose Bewältigung einer offenbar einmaligen Notlage geht, niemand wirklich stören. Die sich daraus ergebenden Lasten werden uns bleiben. Die Folgen der Krise, egal, wie man sie bewältigt und hinter sich läßt, werden noch die nach uns kommenden Generationen beschäftigen und betreffen.

Besondere Bedeutung kommt auch einer Änderung im Bereich der Überschuldungen zu. Artikel 5 §19 der Insolvenzordnung sieht demnach vor, dass eine Überschuldung nicht anzunehmen ist, wenn "[...]die Fortführung des Unternehmens nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich ist [...]" . Das weicht in erheblichem Maße den Gläubigerschutz im Kapitalrecht auf?

Paulus: Das sehe ich ein wenig entspannter: Mit dieser Änderung hat der Gesetzgeber denjenigen Rechtszustand wiederhergestellt, den es hierzulande ohnedies bis zum Jahr 1999 gegeben hat. Mit der damals eingeführten (und jetzt suspendierten) Neuregelung hat man eher Unternehmertum behindert als einen wirklich effizienten Gläubigerschutz eingeführt.

Wurde nicht das zuvor sehr ausgewogene System des Gläubigerschutzes quasi ersatzlos gestrichen? Immerhin erhalten nun sogar auch Unternehmen eine positive Fortführungsprognose, die tatsächlich am Rande des Ruins stehen.

Paulus: Wie schon erwähnt, kann ich mir diese kämpferische Sichtweise nicht zu eigen machen. Durch die Änderung des Gesetzes "erhält" niemand eine positive Prognose. Alles, was das Gesetz sagt, ist, dass dann, wenn es eine positive Prognose gibt (sie muss also tatsächlich bejaht werden können), kein Insolvenzantrag gestellt werden muss.

Besteht denn nicht die Gefahr, dass der Kapitalmarkt durch eine illustre Runde von unter anderem auch bankrottreifen Unternehmen "bereichert" wird?

Diese Gefahr hat es bis 1999 nicht gegeben, und sie gibt es m.E. auch jetzt nicht. Dass es in der Wirtschaft Pleite-Kandidaten gibt, ist ein nie ganz zu bannendes Phänom; dass dieses Phänomen durch die Änderung des § 19 InsO vergrößert würde, vermag ich mir nicht vorzustellen.

In einer Erklärung der Bundesregierung heißt es, es gehe bei den immensen Stützprogrammen nicht um den Schutz der Banken und sonstigen Finanzinstitutionen, sondern um den Schutz der Bürger. Im Fall der Lehman-Geschädigten gewinnt man einen anderen Eindruck. Sie erhalten keinerlei Hilfen. Ein solches ungleichgewichtiges Prozedere ist verfassungskonform?

Paulus: Die Frage ist suggestiv gestellt: Sie nennen auf der einen Seite die Lehman-Bank, auf der anderen "die Bürger". Mit letzterem meinen Sie aber offenbar jeden individuellen Bürger – und damit gerade nicht "die Bürger". Das ist ein Sammelbegriff, der tatsächlich durch die getroffenen Maßnahmen (zumindest auch) geschützt wird. Davon profitieren zwar nicht die individuellen Anleger "Herr Müller" und "Frau Meier" – wohl aber die Bürger in ihrer Gesamtheit, indem die Bankenlandschaft vor einem Domino-Kollaps bewahrt wird.

Das Desaster rund um die Hypo Real Estate - eines der wichtigsten und günstigsten Refinanzierungsquellen – soll eine Erweiterung des FMStG erfordert haben. Das Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz (FMStErgG) sieht die zeitlich befristete Möglichkeit vor, Aktionäre von Banken im Zweifelsfall zu enteignen, sofern dies zur Rettung der Bank erforderlich ist.

Pestalozza: Die "Rettung der Bank" mag als unmittelbares Ziel einer solchen Aktion formuliert werden. Dahinter steht das wichtigere Ziel, das befürchtete Chaos im Finanzmarkt zu vermeiden.

Grundbedingung ist allerdings – wie es die Verfassung auch vorschreibt – zuvor alle anderen Möglichkeiten auszuschöpfen. Ist dies in Ihrer Sicht auch tatsächlich geschehen?

Pestalozza: Das Gesetz selbst nennt diverse Maßnahmen, die vor einer Enteignung in Betracht zu ziehen sind, lässt also keinen Zweifel daran, dass die Enteignung das letzte Mittel ist.
Faktisch liegt ein als fair angesehenes Angebot des Bundes an die Aktionäre vor. Wird es nicht im erforderlichen Umfange akzeptiert, sehe ich – insofern allerdings Laie – nicht, was er noch unternehmen könnte, um die für erforderlich gehaltene Kontrolle über das Unternehmen zu erlangen.

Das Gesetz, so wird gepriesen, sei ausschließlich für die HRE konzipiert. Bei näherer Betrachtung ist es allerdings allgemein verfasst.

Pestalozza: Das Gesetz enteignet nicht selbst, sondern ermächtigt zur Enteignung (durch Rechtsverordnung). Würde das Gesetz (was - nach erfolglosen Versuchen, anders ans Ziel zu gelangen - nach der Verfassung, Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG, zulässig wäre) unmittelbar selbst die Enteignung vornehmen, würde es das betreffende Unternehmen und seine Aktionäre beim Namen nennen.

Als Enteignungsermächtigungsgesetz nennt es naturgemäß noch keinen Namen. Es wählt eine allgemeinere Formulierung, um sich von vornherein nicht dem (allerdings unbegründeten) Vorwurf auszusetzen, es handele sich um ein nach Art. 19 Abs.1 Satz 1 GG verbotenes Einzelfallgesetz, darüber hinaus aber sicher auch, um eine Rechtsgrundlage für eventuelle, jetzt aber noch nicht konkret anvisierte weitere Fälle zur Hand zu haben. Daran ist nichts auszusetzen.

Wie groß ist die Gefahr, dass es nicht zum Ladenhüter sondern zum Bestseller wird?

Pestalozza: Schon die Knappheit der Mittel des Bundes wird verhindern, dass von der Enteignungsermächtigung öfter Gebrauch gemacht werden wird – selbst wenn die Finanzkrise anhalten sollte.

Nun durchbricht ein solches Gesetz ja in der Tat eine Schallmauer. Innerhalb der Gesetzgebung selbst beruft man sich auf Erfahrungen aus Großbritannien und Schweden. Diese Erfahrungen sind aber eher negativ, Investoren haben sich dort deutlich abgewandt.

Paulus: Ob sich die (meines vagen Wissens nach nicht ganz so negativen) Erfahrungen andernorts hier wiederholen werden oder nicht, ist ein wenig Kaffeesatzleserei, die ich mal lieber nicht betreibe. Was aber mit Sicherheit feststeht, ist, dass Vertrauen geschaffen werden muss, auf Grund dessen diejenigen Institutionen, die Geld haben, dieses wieder in die derzeit Not leidenden Unternehmen zu pumpen beginnen. Als vertrauensbildende Maßnahme ist das Ergänzungsgesetz allemal geeignet – gerade auch, weil es die Verstaatlichung an eine Vielzahl von Voraussetzungen knüpft und diese Möglichkeit außerdem auch in ein sehr enges zeitliches Konzept packt.

Jenseits solcher Überlegungen wird sich das Bundesverfassungsgericht mit der HRE-Enteignung beschäftigen, um herauszufinden, inwieweit eine Enteignung tatsächlich alternativlos war?

Pestalozza: Das Gesetz selbst sieht vor, dass Streitfragen vor dem Bundesverwaltungsgericht geklärt werden; sofern es (nur) um die Höhe der Entschädigung nach Enteignung geht, wären nach Art. 14 Abs. 3 Satz 4 GG die Zivilgerichte zuständig.
Erst wenn dieser Rechtsweg ausgeschöpft ist, kommt eine Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht in Betracht; nur ausnahmsweise würde es bereits vorher entscheiden.

Unter anderem hat der Hauptaktionär J.C. Flowers wiederholt Vorschläge unterbreitet, wie eine Rettung der Hypo Real Estate auch ohne Enteignung durchgeführt werden könnte.

Pestalozza: Den schriftlichen und mündlichen Ausführungen der Experten anlässlich der Anhörung im Finanzausschuss (die im Zusammenhang mit dem Ergänzungsgesetz durchgeführt wurde) habe ich – insofern wiederum Laie – nicht entnehmen können, dass darin wirksame bzw, sonst akzeptable Alternativen liegen.

Wie wird sich in Ihrer Sicht das Verfassungsgericht hierzu positionieren?

Pestalozza: Eine Prognose wäre - wie immer - gewagt. Das Gesetz selbst scheint mir allen verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine Enteignungsermächtigung zu genügen. Wie es dann mit einer Enteignung selbst liegen wird, insbesondere ob die ultima-ratio-Lage wirklich eingetreten sein wird, wird man sehen.
Wahrscheinlich wird das Gericht dem Verordnungsgeber, der die Enteignung verfügt, einen gewissen Spielraum für die Einschätzung zugestehen, ob statt der Enteignung anderes in Betracht kommt.

Und welche Folgen hätte das Land zu tragen, wenn das Verfassungsgericht zu dem Schluss kommt, es seien nicht alle Möglichkeiten ausreichend ausgeschöpft worden?

Pestalozza: Die Enteignung müsste rückgängig gemacht werden. Die Folgen werden nicht dramatisch sein, denn als rechtswidrig wird das Gericht die Enteignung nur dann ansehen - und deswegen die Rückabwicklung anordnen - wenn die befürchtete Finanzmarktkatastrophe eine Enteignung in Wahrheit nicht erforderte. Das gäbe dann eher Anlass zu Optimismus.

Das Interview führte: Ursula Pidun
Photo: FU Berlin/Humboldt-Universität Berlin

Verweise:
Artikelsammlung zur Finanzkrise

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Dr. Timo Grunden, Universität Duisburg-Essen
Andrea Titz, Staatsanwältin Staatsanwaltschaft München II und Mitglied des Deutschen Richterbundes
Prof. Dr. Joachim Bohnert, Freie Universität Berlin
Dieter Mörlein, Bürgermeister Eppelheim/Baden-Württemberg
Stephan Braun, MdL der SPD in Baden-Württemberg, Journalist
Prof. Dr. Perry Reisewitz, Macromedia Hochschule für Medien und Kommunikation (München)
Prof. Dr. Friedrich Thießen, Technische Universität Chemnitz
Dr. Werner Hoyer, Stellvertretender Vorsitzender und außenpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion
Univ.-Prof. Dr. Markus Heintzen, Dekan der Freien Universität Berlin
Dr. Hermann Otto Solms, FDP, Vizepräsident des Deutschen Bundestages
Prof. Dr. iur. Christian Pestalozza, Freie Universität Berlin
Dr. Heinrich Leonhard Kolb (MdB), Abgeordneter der FDP-Bundestagsfraktion
Prof. Dr. Dr. h.c. Gerhart von Graevenitz, Rektor der Universität Konstanz
Stefan Collet, Vorstandsvorsitzender Studentisches Magazin 360 Grad
Hans-Christian Ströbele, Bündnis 90/Die Grünen
Dr. Gregor Gysi, "Die Linke"
Rainer Brüderle, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender der FDP
Dr. Alexander Freiherr von Paleske, Jurist und Mediziner, Südafrika
Bernhard Docke, Anwalt von Murat Kurnaz
Dr. Michael Philipp, Historiker und Publizist
Dr. Malte Olschewski, Journalist und Publizist in Wien
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Schwere Kost aber

E. Schlüter (Gast) - 23. Apr, 12:33
Superinterview. Habe ich das rrichtig verstanden? Das Gesetz ist auch dazu geschaffen, es auch auf andere Fälle jenseits der Hypo-Real-Estate anzuwenden? Fassungloses Kopfschütteln....

Schulden

Börsenmaus (Gast) - 23. Apr, 13:07
Es ist keine große Kunst, Krisen allein mit Geldern auf Steuerzahlerkosten meistern zu wollen. Wo bleiben denn die angesagten Rahmenbedingungen, wo die Konsequenzen und Schuldeingeständnisse der Versager?

gänsehaut

waldmeister (Gast) - 23. Apr, 13:17
wenn man bedenkt was man mit der seltenen wählerstimmabgabe alles legitimiert läuft einem eine gänsehaut übers fell.

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Es geht um Wahrheit.
Quote ist was für Loser


- Rainald Götz -


















Dr. Michael Meister (CDU)

Dr. Michael Meister, Stellver-
tretender Vorsitz-
ender der CDU/
CSU-Bundestags-
fraktion über Wirtschafts- und Sozialkompetenz, staatliche Eingriffe und die Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft.

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Ottmar Schreiner (SPD)

Der Vorsitzende der Arbeits-
gemeinschaft für Arbeitneh-
merfragen und Bundestags-
abgeordnete spricht über Fehlentwicklungen innerhalb der Hartz IV-Gesetzgebung.

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Stefan Enderle

Der frisch ge-
backene Dipl.-
Ing. "Audiovisu-
elle Medien (FH)" stellt in unserem ausführlichen Interview seinen Film "Kann nicht sein, was nicht sein darf!?" vor und äußerst sich kritisch zu den "alten Medien".

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Dr. Rüdiger Frank

ist Professor für Wirtschaft und Gesellschaft Ostasiens und lehrt an der Universität Wien. Frank zählt zum Kreis der renommiertesten Ostasien-Experten.

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Dr. Werner Kilian

Der Botschafter a. D. war zu Beginn seiner diplomatischen Karriere drei Jahre in Afghani-
stan und spricht im Interview über den deutschen Einsatz und die aktuelle, problematische Situation in dieser Region.

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Ingrid Nestle (GRÜNE)

Die Bundes-
tagsabge-
ordnete und Sprecherin für Energiewirt-
schaft spricht im Interview über den Atomkompro-
miss der Bundesregierung, der keiner ist.

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Dirk Niebel (FDP)

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partei über Ankerplätze, Krisen, Politik-
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