Bundesverfassungsgericht erklärt Neuregelung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig
7. Dezember 2008, 12:00Das Bundesverfassungsgericht hat die seit Januar 2007 geltende Neuregelung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig erklärt. Das Gesetz verletze den Grundsatz der Gleichbehandlung, befand das Gericht in Karlsruhe und formulierte Übergangsregelungen bis zu einer neuen Gesetzgebung. Demnach können betroffene Pendler Fahrtkosten mit 30 Cent ab dem ersten Kilometer sowohl für die Jahre 2007 und 2008 rückwirkend als auch für die Zeit bis zu einer neuen Gesetzgebung steuerlich geltend machen. weiterlesen































































