Bundesverfassungsgericht erklärt Neuregelung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig
7. Dezember 2008, 12:00[Ursula Pidun] Das Bundesverfassungsgericht hat die seit Januar 2007 geltende Neuregelung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig erklärt. Das Gesetz verletze den Grundsatz der Gleichbehandlung, befand das Gericht in Karlsruhe und formulierte Übergangsregelungen bis zu einer neuen Gesetzgebung. Demnach können betroffene Pendler Fahrtkosten mit 30 Cent ab dem ersten Kilometer sowohl für die Jahre 2007 und 2008 rückwirkend als auch für die Zeit bis zu einer neuen Gesetzgebung steuerlich geltend machen. Zudem gibt es Rechts - und Planungssicherheit, denn mindestens bis zum Ende 2009 tritt die alte Pendlerpauschale wieder in Kraft.
Bereits im Juli 2008 stand die bevorstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich der Pendlerpauschale bei uns im Blickpunkt. Dazu befragten wir innerhalb eines Interviews Prof. Markus Heintzen, Dekan des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin. Heintzen wies damals auf die Forderung einer schematischen Gleichbehandlung hin und stellte sich vielen Fragen zum komplexen Themenbereich "Pendlerpauschale".
Hinsichtlich einer Prognose zum Ausgang des am heutigen Tage verkündeten Urteils des Bundesverfassungsgerichts formulierte Heintzen damals auch eine persönliche Einschätzung und sagte: "Ich kann mir vorstellen, dass die Differenzierung nach Entfernungskilometern - unter oder über 21 Kilometer - keinen Bestand haben wird, unter anderem weil diese Differenzierung zwar mit Rücksicht auf soziale Härten erfolgt, aber auch Pendlern mit mehr als 21 Entfernungskilometern zugute kommt, die sozial in keiner Weise bedürftig sind". Mit dieser Einschätzung traf der Experte für Öffentliches Recht, Staats-, Verwaltungs- und Steuerrecht punktgenau den Kern der Verfassungswidrigkeit. Zudem bemängelte das Gericht auch die Begründung des Gesetzgebers hinsichtlich der Kürzung der Pendlerpauschale, die in der Sanierung des Staatshaushalts lag. Jährliche Einsparungen von 7,5 Milliarden Euro sollten helfen, den Haushalt zu konsolidieren. Eine solche Begründung würden der Willkür Tür und Tor öffnen, begründete das Bundesverfassungsgericht seine ablehnende Entscheidung.
Neuregelung stieß auf heftige Kritik
Seit der weitgehenden Abschaffung im Januar 2007 führte die Pendlerpauschale immer wieder zu heftigen Auseinandersetzungen innerhalb aller Parteien. Insbesondere fordert die CSU deren Wiedereinführung während die CDU an der jetzigen Gesetzeslage ebenso vehement festhielt, wie die SPD mit Peer Steinbrück an der Spitze der Fürsprecher für die Neuregelung. Wieder einmal landete ein von der Großen Koalition auf den Weg gebrachtes Gesetz zur Entscheidung schließlich vor dem Bundesverfassungsgericht.
Der Streitpunkt lag allerdings vor allem im so genannten "Werkstorprinzip", wonach die Arbeit erst am Werkstor beginnt und nicht bereits beim Verlassen des Hauses. Demgegenüber standen Forderungen und Argumentationen der Kläger gegen dieses "Werkstorpinzip". Prozessbevollmächtigte der Kläger argumentieren ebenso wie der Bundesfinanzhof und das Finanzgericht Niedersachsen, es sei verfassungswidrig, wenn Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht als Werbungskosten abgesetzt werden können. Dabei handle es sich um einen Verstoß gegen das Nettoprinzip, das den Betroffenen im Einkommensteuerrecht die finanzielle Leistungsfähigkeit garantiere. Dies bemesse sich nach dem Saldo aus Erwerbseinnahmen und Erwerbsaufwendungen. Die Kritik des Bundesverfassungsgerichts richtet sich hingegen gegen die Ungleichbehandlung hinsichtlich der Unterscheidung zwischen Kosten ab dem ersten und Kosten ab dem 21. Kilometer, sowie der Begründung der Kürzung mit einer erforderlichen Haushaltsanierung.
Neue Gesetzgebung gefordert
Der Gesetzgeber erhält mit dem heutigen Spruch des Verfassungsgerichts einen breiten Gestaltungsspielraum für ein neues Gesetz zur Pendlerpauschale. Demnach kann die Höhe der Pauschale durchaus verändert, also entweder erhöht oder auch reduziert werden. "Die Frage, ob eine gesetzliche Neuregelung auch die vollständige Abschaffung der Pendlerpauschale vorsehen könnte, hat das Bundesverfassungsgericht nicht ausdrücklich beantwortet", äußerte Prof. Heintzen nach Verkündung des Urteils. Und erklärt darüber hinaus: "Anders als noch der Bundesfinanzhof, der die Abschaffung der Pendlerpauschale aus grundsätzlichen Erwägungen für verfassungswidrig hielt, lässt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eine vollständige Abschaffung der Pendlerpauschale - unter bestimmten Bedingungen - durchaus zu. Auch wenn das Gericht die Voraussetzungen nicht im Einzelnen ausgeführt hat - und damit im Falle einer vollständigen Abschaffung unweigerlich neuer verfassungsrechtlicher Streit bestehen würde -, hat es eindeutig klargestellt, dass Mindestvoraussetzung für eine vollständige Abschaffung der Pendlerpauschale jedenfalls eine in sich widerspruchsfreie Regelungsweise wäre, die pauschale Differenzierungen - wie etwa nach Entfernungskilometern - vermeidet und stattdessen sachgerechte Typisierungen vornimmt."
Finanzminister Peer Steinbrück kündigte nach dem Urteil indes schon einmal eine schnelle Abwicklung der Rückzahlungen bis März 2009 an und versicherte, dass Beträge in Milliardenhöhe, die durch das Urteil entstehen, nicht durch anderweitige Einsparungen gegenfinanziert werden. Dies ließe die derzeitige konjunkturelle Lage auch gar nicht zu.
Verweis:
Pendlerpauschale: "Gefordert ist nicht schematische Gleichbehandlung"
Photo: Pixelio.de
Bereits im Juli 2008 stand die bevorstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich der Pendlerpauschale bei uns im Blickpunkt. Dazu befragten wir innerhalb eines Interviews Prof. Markus Heintzen, Dekan des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin. Heintzen wies damals auf die Forderung einer schematischen Gleichbehandlung hin und stellte sich vielen Fragen zum komplexen Themenbereich "Pendlerpauschale".
Hinsichtlich einer Prognose zum Ausgang des am heutigen Tage verkündeten Urteils des Bundesverfassungsgerichts formulierte Heintzen damals auch eine persönliche Einschätzung und sagte: "Ich kann mir vorstellen, dass die Differenzierung nach Entfernungskilometern - unter oder über 21 Kilometer - keinen Bestand haben wird, unter anderem weil diese Differenzierung zwar mit Rücksicht auf soziale Härten erfolgt, aber auch Pendlern mit mehr als 21 Entfernungskilometern zugute kommt, die sozial in keiner Weise bedürftig sind". Mit dieser Einschätzung traf der Experte für Öffentliches Recht, Staats-, Verwaltungs- und Steuerrecht punktgenau den Kern der Verfassungswidrigkeit. Zudem bemängelte das Gericht auch die Begründung des Gesetzgebers hinsichtlich der Kürzung der Pendlerpauschale, die in der Sanierung des Staatshaushalts lag. Jährliche Einsparungen von 7,5 Milliarden Euro sollten helfen, den Haushalt zu konsolidieren. Eine solche Begründung würden der Willkür Tür und Tor öffnen, begründete das Bundesverfassungsgericht seine ablehnende Entscheidung.
Neuregelung stieß auf heftige Kritik
Seit der weitgehenden Abschaffung im Januar 2007 führte die Pendlerpauschale immer wieder zu heftigen Auseinandersetzungen innerhalb aller Parteien. Insbesondere fordert die CSU deren Wiedereinführung während die CDU an der jetzigen Gesetzeslage ebenso vehement festhielt, wie die SPD mit Peer Steinbrück an der Spitze der Fürsprecher für die Neuregelung. Wieder einmal landete ein von der Großen Koalition auf den Weg gebrachtes Gesetz zur Entscheidung schließlich vor dem Bundesverfassungsgericht.
Der Streitpunkt lag allerdings vor allem im so genannten "Werkstorprinzip", wonach die Arbeit erst am Werkstor beginnt und nicht bereits beim Verlassen des Hauses. Demgegenüber standen Forderungen und Argumentationen der Kläger gegen dieses "Werkstorpinzip". Prozessbevollmächtigte der Kläger argumentieren ebenso wie der Bundesfinanzhof und das Finanzgericht Niedersachsen, es sei verfassungswidrig, wenn Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht als Werbungskosten abgesetzt werden können. Dabei handle es sich um einen Verstoß gegen das Nettoprinzip, das den Betroffenen im Einkommensteuerrecht die finanzielle Leistungsfähigkeit garantiere. Dies bemesse sich nach dem Saldo aus Erwerbseinnahmen und Erwerbsaufwendungen. Die Kritik des Bundesverfassungsgerichts richtet sich hingegen gegen die Ungleichbehandlung hinsichtlich der Unterscheidung zwischen Kosten ab dem ersten und Kosten ab dem 21. Kilometer, sowie der Begründung der Kürzung mit einer erforderlichen Haushaltsanierung.
Neue Gesetzgebung gefordert
Der Gesetzgeber erhält mit dem heutigen Spruch des Verfassungsgerichts einen breiten Gestaltungsspielraum für ein neues Gesetz zur Pendlerpauschale. Demnach kann die Höhe der Pauschale durchaus verändert, also entweder erhöht oder auch reduziert werden. "Die Frage, ob eine gesetzliche Neuregelung auch die vollständige Abschaffung der Pendlerpauschale vorsehen könnte, hat das Bundesverfassungsgericht nicht ausdrücklich beantwortet", äußerte Prof. Heintzen nach Verkündung des Urteils. Und erklärt darüber hinaus: "Anders als noch der Bundesfinanzhof, der die Abschaffung der Pendlerpauschale aus grundsätzlichen Erwägungen für verfassungswidrig hielt, lässt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eine vollständige Abschaffung der Pendlerpauschale - unter bestimmten Bedingungen - durchaus zu. Auch wenn das Gericht die Voraussetzungen nicht im Einzelnen ausgeführt hat - und damit im Falle einer vollständigen Abschaffung unweigerlich neuer verfassungsrechtlicher Streit bestehen würde -, hat es eindeutig klargestellt, dass Mindestvoraussetzung für eine vollständige Abschaffung der Pendlerpauschale jedenfalls eine in sich widerspruchsfreie Regelungsweise wäre, die pauschale Differenzierungen - wie etwa nach Entfernungskilometern - vermeidet und stattdessen sachgerechte Typisierungen vornimmt."
Finanzminister Peer Steinbrück kündigte nach dem Urteil indes schon einmal eine schnelle Abwicklung der Rückzahlungen bis März 2009 an und versicherte, dass Beträge in Milliardenhöhe, die durch das Urteil entstehen, nicht durch anderweitige Einsparungen gegenfinanziert werden. Dies ließe die derzeitige konjunkturelle Lage auch gar nicht zu.
Verweis:
Pendlerpauschale: "Gefordert ist nicht schematische Gleichbehandlung"
Photo: Pixelio.de































































