Verraten und verkauft - Kleinanleger stehen zu Tausenden im Regen
10. November 2008, 12:15REPORTAGE
[Ursula Pidun] Eilig konstruierte Rettungsaktionen der Bundesregierung sollen die Finanzkrise in den Griff bekommen. Schutzschirme in gigantischen Ausmaßen werden über Banken aufgespannt, damit Ungemach weitgehend abperlen kann und auch die Wirtschaft darf sich freuen. Finanziert durch Steuermittel kann sie auf beachtliche Hilfestellungen hoffen, die negativen Auswirkungen der Finanzkrise entgegenwirken sollen. Demgegenüber stehen Tausende Kleinanleger, die insbesondere durch vermeintlich falsche Beratungen Opfer der Pleite des amerikanischen Banken-Giganten Lehman Broth. wurden. Doch Schirme für diese Klientel wurden nicht aufgespannt. Als Schlusslichter eines gescheiterten Systems bleiben sie auf den finanziellen Verlusten sitzen. Banker outen ein systematisches Beratungs-Desaster allenfalls anonym und Schadensbegrenzungen auf dem Kulanzweg bleiben die Ausnahme. Denn Gesetze regeln, dass der Kunde in Beweispflicht einer falschen Beratung steht.
Beratungen - "ehrlich, redlich und professionell"
Laut Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) müssen Anlageberatungen "ehrlich, redlich und professionell" durchgeführt werden. In der Praxis sollen Berater gemäß § 31 Abs. 4 Satz 1 WpHG von ihrem Kunden alle Informationen einholen, die über Kenntnisse und Erfahrungen in Bezug auf Geschäfte mit bestimmten Arten von Finanzinstrumenten oder Wertpapier-Dienstleistungen des Anlegers Auskunft geben. Berater müssen sich darüber hinaus über die Anlageziele und finanziellen Verhältnisse des Anlegers ein genaues Bild verschaffen, um das geeignete Finanzinstrument oder entsprechende Wertpapier-Dienstleistungen empfehlen zu können. Alles zielt darauf ab, dem Anleger insbesondere auch gemäß der gängigen Rechtsprechung des BGH nur "geeignete" Produkte zu empfehlen. Das hört sich durchaus verbraucherfreundlich an. Allerdings nutzen die besten Verordnungen und Gesetze nichts, wenn am Ende die Beweislast auf Seiten der Kunden liegt und sich im Ernstfall David und Goliath gegenüberstehen.
Gierfaktoren kontra Sicherheitsdenken
Zweifelsfrei gab es auch unter privaten Anlegern gezielte Gierfaktoren, die zum Abschluss riskanter Wertpapiergeschäfte führten. Die überwiegende Zahl der Anleger hatte sich allerdings auf eine kompetente Beratung ihrer Hausbank verlassen und zielte auf sichere und seriöse Anlageformen ohne Spekulationsfaktor ab. Das beweisen unzählige Beratungsbögen, zu deren Erhebung Banken vor einem Wertpapiergeschäft verpflichtet sind. Solche Fragebögen haben den tieferen Sinn, den Kunden einer Risikoklasse zuzuordnen. Abgefragt werden beispielsweise Schulbildung, Einkommen und Beruf sowie Schulden und das angestrebte Anlageziel. Auch das bisherige Anlageverhalten und der Wissensstand des künftigen Anlegers sowie daraus resultierende Faktoren wie etwa die Orientierung des Kunden auf Sicherheit, Spekulationsneigung und Risikobereitschaft sollen dem Berater nicht verborgen bleiben.
Der Fragebogen, der vom Kunden übrigens nicht einmal unterschrieben werden muss, soll eine Einstufung ermöglichen und die Bank ist verpflichtet, den Kunden über die erhobene Einstufung zu informieren. Schwer zu glauben, dass dies verlässlich geschehen ist. Unzählige Fragebögen, die erhoben wurden und vorliegen sprechen eine andere Sprache, denn überwiegend wurden vom Kunden risikoreiche Geschäfte ausdrücklich nicht gewünscht. Noch im Frühjahr 2008, als Insidern lange bekannt war, welcher Tsunami auf den Finanzmarkt zurollt, wurden beispielsweise einer 95-jährigen Kundin, die Gelder sicher und solide anlegen wollte, Lehman-Zertifikate angedreht. Die einzige gemeinsame Komponente, die ein geistreicher Anlageberater zum Beratungstermin zwischen der Rentnerin und Lehman Broth. aus den Erhebungen analytisch schlussfolgern konnte, lag wohl in der Tatsache, dass beide sowohl den ersten, als auch den zweiten Weltkrieg überlebt haben. Ansonsten war die betagte Anlegerin ein klarer Fall für seriöse Anlageformen und nicht für Spekulationsgeschäfte. Nur eines von unzähligen Beispielen, die eine eigene Sprache bezüglich eines inakzeptablen Beratungsprozederes sprechen. Besonders tragisch: Inbsesondere ältere Kunden sollen Opfer falscher Beratungspraktiken geworden sein. Allein in NRW wurden mindestens 630 Fälle bekannt. Senioren sollen dabei rund 14 Millionen Euro Verluste durch den Kauf von Lehman- Zertifikaten erlitten haben, die NRW-Verbraucherzentrale prüft inzwischen eine Strafanzeige gegen Banken.
Schutzlose Kleinanleger – Das hat Methode?
Hinsichtlich eines Minimalschutzes auch für Privatkunden und Kleinanleger wurde nach dem Finanzdesaster eine ebenso rasche Umsetzung einer neuen Verordnung zur Beweislastumkehr erforderlich, wie die eilig aufgespannten Rettungsschirme für Banken. Zwar wird dies inzwischen angedacht, doch erst einmal auf die lange Bank geschoben. Schließlich handelt sich ja "nur" um Kleinanleger ohne Relevanz für Wirtschaft und Arbeitsmarkt. Wie defizitär Prioritäten bezüglich des Schutzes besonders für Privat- und Kleinanleger bereits in der Vergangenheit gesetzt wurden, konnte schon lange vor der jetzigen Finanzkrise, anschaulich beobachtet werden. So erinnern wir uns noch gut an den Skandal um die "Göttinger Gruppe". Die Vermögens- und Finanzholding GmbH & Co. KGaA und ihre Hauptgesellschaft Securenta Göttinger Immobilienanlagen und Vermögensmanagement AG gehörten zu den größten Anlagegesellschaften, die auf dem Grauen Kapitalmarkt in Deutschland ihr Unwesen trieben. Über eine viertel Millionen Anleger in Sachen Altersvorsorge wurden um ihr Erspartes gebracht. Insgesamt sollen eine Milliarde Euro im Nichts verschwunden sein. Das Unternehmen profilierte sich mit einer so genannten "SecuRente", einem Steuersparmodell besonders für den "einfachen", fleißigen Bürger mit Ersparnissen. Ein Modell, das im wahren Wortsinn zum Kassenschlager des Unternehmens wurde und unzählige Kleinanleger in den glatten Ruin führte. Denn diese "Steuerspar"-Anlage verfügte über eine Klausel der ganz besonderen Art. Anleger wurden nicht nur am Gewinn beteiligt, sondern mussten mit ihren Einlagen auch für die Risiken des Unternehmens haften. Gesetze, die einem solchen Geschäftsgebaren einen Riegel vorschoben, gab es nicht. Dafür aber Politiker, die sich mit den Gründern und Betreibern dieses Finanzkabinettstückchens gerne im Fokus der Medien sonnten. Das Supermodell wurde gelobt, gefeiert und gepriesen, solange, bis das gesamte Konstrukt in sich zusammebrach.
Kleinanleger ohne Lobby?
Zwar forderte der damalige Präsident des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen Wolfgang Artopoeus im Jahre 2000 vom damaligen Justizministerium unter der Leitung von Dr. Wolf Weber ein Ermittlungsverfahren wegen Kapitalanlagebetrugs. Es wurden ein betrügerisches Schneeballsystem sowie Untreue und Betrug vermutet. Doch die zuständige Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Braunschweig stellte das Verfahren Im Jahre 2002 mit der Begründung, ein, dass ein "modifiziertes Schneeballsystem" nicht strafbar sei. Sie berief sich dabei auf "regelmäßige" Prüfungen der Geschäftszahlen des Unternehmens, die keinen Anlass zur Feststellung von Unregelmäßigkeiten ergeben haben sollen. Die Unterlagen seien in sich "schlüssig" und "vollständig" gewesen. Immerhin - aufgrund der Insolvenz und weiterer Strafanzeigen ermittelte die Staatsanwaltschaft Braunschweig seit Juni 2007 wieder in Sachen "Göttinger Gruppe". Im Visier: Fünf Hauptverantwortliche wegen des Verdachts auf Insolvenzverschleppung seit 2004, Betrug und Kapitalanlagebetrug.
Klagen, Klagen..., nichts als Klagen
Auch in Sachen aktuelle Finanzkrise und Pleiten der Kleinanleger mit all ihren folgenschweren Auswirkungen für die Betroffenen muss noch nicht aller Tage Abend sein. Zwar obliegt die Beweislast einer mangelhaften Beratung auf Seiten der Anleger. Doch sie sollten nicht lockerlassen und klagen, wenn sie tatsächlich falsch und mangelhaft beraten wurden. Diesbezügliche Schadenersatzansprüche verjähren allerdings, die Frist der Geltendmachung beträgt nach derzeitigem Recht drei Jahre. Dank der Möglichkeit der Beantragung von Prozesskostenhilfe ist eine Klage auch für jene denkbar, die vor dem finanziellen Aus stehen. Jedenfalls dann, wenn schwerwiegende Beratungsfehler im Raum stehen. Zu prüfen wäre auch, ob in bestimmten Fällen nicht auch eine Sammelklage möglich ist. Zwar gibt es in Deutschland eine Möglichkeit des amerikanischen "Race to the Courthouse" nicht. Doch können sich auch Deutsche Anleger an amerikanischen Sammelverfahren beteiligen, wenn Verluste mit Aktien einer Gesellschaft erlitten wurden, die in beiden Ländern gelistet ist oder eine Niederlassung in Amerika hat. "Es kann sogar ausreichen, wenn die Geschäftsaktivität, die zum Schaden der Anleger führte, in Amerika stattfand", äußerte Bernd Jochem, Anwalt der Kanzlei Rotter in einem bereits im Jahr 2002 erschienen Beitrag im Fokus: "Grenzenlos klagen - Auch deutsche Aktionäre können vom anlegerfreundlichen US-Recht profitieren – ein oft lohnender Umweg".
Eine weitere Möglichkeit: Handelt es sich um falsche Informationen in einem Verkaufsprospekt, besteht laut Aussage des Schutzverein der Bankkunden e.V. in Passau auch in Deutschland die Möglichkeit einer Sammelklage. Demnach können sich mehrere Kläger zusammenschließen und das gleiche Kreditinstitut verklagen, wenn die Zertifikate aufgrund falscher Prospektangaben verkauft wurden.
Vor allem aber ist die Politik gefordert, unverzüglich eine Beweislastumkehr gesetzlich zu formulieren. Damit kann sie unter Beweis stellen, dass auch den Belangen der Verbraucher schnellstens soviel Aufmerksamkeit entgegengebracht wird, wie sie den Beteiligten und Mitverursachern des Desasters in großem Umfang bereits überaus großzügig zuteil geworden ist.
Die nächsten Treffen der Lehman-Geschädigten:
12.12.2008 um 19 Uhr im Maritim, Friedrichstraße (gegenüber Dussmann)
18.12.2008 um 19 Uhr im Kegel-König, Brandenburgische Str. 71
Infos und Anmeldung unter Tel. 030-202 88 072
Verweise:
"Göttinger Gruppe" (ARD-Video)
Themenschwerpunkt: Weisungsgebundenheit der Staatsanwälte
Banken, Börsen und Regierungen
Das Geld, die Gier und der Hebel
Gipfel der Ratllosigkeit
Das Einmaleins der amerikanischen Finanzkrise
Hypo Real Estate: Krisenmanagement in der Krise
Wall Street letzte Woche: Was nun Amerika?
Sozialisierung der Verluste und Aus für das System?
Amerika, wer bist Du?
Verhalten wider die eigenen Regeln
New York: Wall Street, wie wir es kannten, ist nicht mehr
Steuerzahler stemmen milliardenschwere Zeche
Gauner, Geschädigte und die BaFin
Deutsche Bank, eine Turboanleihe und die Staatsanwaltschaft
Swap-Geschäfte: Kommunen zocken, Bürger haften
Faule Swaps: Die nächste Weltfinanzkrise rückt näher
Der Meinl-Skandal und die verschwundenen Millionen
Amis - Europas gigantischer Betrugsskandal
Skandalbank in Österreich - Die Hypo Alpe Adria
Khashoggi, Hypo Group Alpe Adria und ein Prozess, der (noch?) nicht stattfand
Die BAWAG: Es war einmal eine Arbeiterbank in Wien
Marko Perković und die Hypo-Alpe- Adria Bank
Söldner, Gauner, Waffen und Rohstoffe
BayernLB: Das dicke Ende kommt erst noch
Photo: pixelio.de
[Ursula Pidun] Eilig konstruierte Rettungsaktionen der Bundesregierung sollen die Finanzkrise in den Griff bekommen. Schutzschirme in gigantischen Ausmaßen werden über Banken aufgespannt, damit Ungemach weitgehend abperlen kann und auch die Wirtschaft darf sich freuen. Finanziert durch Steuermittel kann sie auf beachtliche Hilfestellungen hoffen, die negativen Auswirkungen der Finanzkrise entgegenwirken sollen. Demgegenüber stehen Tausende Kleinanleger, die insbesondere durch vermeintlich falsche Beratungen Opfer der Pleite des amerikanischen Banken-Giganten Lehman Broth. wurden. Doch Schirme für diese Klientel wurden nicht aufgespannt. Als Schlusslichter eines gescheiterten Systems bleiben sie auf den finanziellen Verlusten sitzen. Banker outen ein systematisches Beratungs-Desaster allenfalls anonym und Schadensbegrenzungen auf dem Kulanzweg bleiben die Ausnahme. Denn Gesetze regeln, dass der Kunde in Beweispflicht einer falschen Beratung steht.
Beratungen - "ehrlich, redlich und professionell"
Laut Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) müssen Anlageberatungen "ehrlich, redlich und professionell" durchgeführt werden. In der Praxis sollen Berater gemäß § 31 Abs. 4 Satz 1 WpHG von ihrem Kunden alle Informationen einholen, die über Kenntnisse und Erfahrungen in Bezug auf Geschäfte mit bestimmten Arten von Finanzinstrumenten oder Wertpapier-Dienstleistungen des Anlegers Auskunft geben. Berater müssen sich darüber hinaus über die Anlageziele und finanziellen Verhältnisse des Anlegers ein genaues Bild verschaffen, um das geeignete Finanzinstrument oder entsprechende Wertpapier-Dienstleistungen empfehlen zu können. Alles zielt darauf ab, dem Anleger insbesondere auch gemäß der gängigen Rechtsprechung des BGH nur "geeignete" Produkte zu empfehlen. Das hört sich durchaus verbraucherfreundlich an. Allerdings nutzen die besten Verordnungen und Gesetze nichts, wenn am Ende die Beweislast auf Seiten der Kunden liegt und sich im Ernstfall David und Goliath gegenüberstehen.
Gierfaktoren kontra Sicherheitsdenken
Zweifelsfrei gab es auch unter privaten Anlegern gezielte Gierfaktoren, die zum Abschluss riskanter Wertpapiergeschäfte führten. Die überwiegende Zahl der Anleger hatte sich allerdings auf eine kompetente Beratung ihrer Hausbank verlassen und zielte auf sichere und seriöse Anlageformen ohne Spekulationsfaktor ab. Das beweisen unzählige Beratungsbögen, zu deren Erhebung Banken vor einem Wertpapiergeschäft verpflichtet sind. Solche Fragebögen haben den tieferen Sinn, den Kunden einer Risikoklasse zuzuordnen. Abgefragt werden beispielsweise Schulbildung, Einkommen und Beruf sowie Schulden und das angestrebte Anlageziel. Auch das bisherige Anlageverhalten und der Wissensstand des künftigen Anlegers sowie daraus resultierende Faktoren wie etwa die Orientierung des Kunden auf Sicherheit, Spekulationsneigung und Risikobereitschaft sollen dem Berater nicht verborgen bleiben.
Der Fragebogen, der vom Kunden übrigens nicht einmal unterschrieben werden muss, soll eine Einstufung ermöglichen und die Bank ist verpflichtet, den Kunden über die erhobene Einstufung zu informieren. Schwer zu glauben, dass dies verlässlich geschehen ist. Unzählige Fragebögen, die erhoben wurden und vorliegen sprechen eine andere Sprache, denn überwiegend wurden vom Kunden risikoreiche Geschäfte ausdrücklich nicht gewünscht. Noch im Frühjahr 2008, als Insidern lange bekannt war, welcher Tsunami auf den Finanzmarkt zurollt, wurden beispielsweise einer 95-jährigen Kundin, die Gelder sicher und solide anlegen wollte, Lehman-Zertifikate angedreht. Die einzige gemeinsame Komponente, die ein geistreicher Anlageberater zum Beratungstermin zwischen der Rentnerin und Lehman Broth. aus den Erhebungen analytisch schlussfolgern konnte, lag wohl in der Tatsache, dass beide sowohl den ersten, als auch den zweiten Weltkrieg überlebt haben. Ansonsten war die betagte Anlegerin ein klarer Fall für seriöse Anlageformen und nicht für Spekulationsgeschäfte. Nur eines von unzähligen Beispielen, die eine eigene Sprache bezüglich eines inakzeptablen Beratungsprozederes sprechen. Besonders tragisch: Inbsesondere ältere Kunden sollen Opfer falscher Beratungspraktiken geworden sein. Allein in NRW wurden mindestens 630 Fälle bekannt. Senioren sollen dabei rund 14 Millionen Euro Verluste durch den Kauf von Lehman- Zertifikaten erlitten haben, die NRW-Verbraucherzentrale prüft inzwischen eine Strafanzeige gegen Banken.
Schutzlose Kleinanleger – Das hat Methode?
Hinsichtlich eines Minimalschutzes auch für Privatkunden und Kleinanleger wurde nach dem Finanzdesaster eine ebenso rasche Umsetzung einer neuen Verordnung zur Beweislastumkehr erforderlich, wie die eilig aufgespannten Rettungsschirme für Banken. Zwar wird dies inzwischen angedacht, doch erst einmal auf die lange Bank geschoben. Schließlich handelt sich ja "nur" um Kleinanleger ohne Relevanz für Wirtschaft und Arbeitsmarkt. Wie defizitär Prioritäten bezüglich des Schutzes besonders für Privat- und Kleinanleger bereits in der Vergangenheit gesetzt wurden, konnte schon lange vor der jetzigen Finanzkrise, anschaulich beobachtet werden. So erinnern wir uns noch gut an den Skandal um die "Göttinger Gruppe". Die Vermögens- und Finanzholding GmbH & Co. KGaA und ihre Hauptgesellschaft Securenta Göttinger Immobilienanlagen und Vermögensmanagement AG gehörten zu den größten Anlagegesellschaften, die auf dem Grauen Kapitalmarkt in Deutschland ihr Unwesen trieben. Über eine viertel Millionen Anleger in Sachen Altersvorsorge wurden um ihr Erspartes gebracht. Insgesamt sollen eine Milliarde Euro im Nichts verschwunden sein. Das Unternehmen profilierte sich mit einer so genannten "SecuRente", einem Steuersparmodell besonders für den "einfachen", fleißigen Bürger mit Ersparnissen. Ein Modell, das im wahren Wortsinn zum Kassenschlager des Unternehmens wurde und unzählige Kleinanleger in den glatten Ruin führte. Denn diese "Steuerspar"-Anlage verfügte über eine Klausel der ganz besonderen Art. Anleger wurden nicht nur am Gewinn beteiligt, sondern mussten mit ihren Einlagen auch für die Risiken des Unternehmens haften. Gesetze, die einem solchen Geschäftsgebaren einen Riegel vorschoben, gab es nicht. Dafür aber Politiker, die sich mit den Gründern und Betreibern dieses Finanzkabinettstückchens gerne im Fokus der Medien sonnten. Das Supermodell wurde gelobt, gefeiert und gepriesen, solange, bis das gesamte Konstrukt in sich zusammebrach.
Kleinanleger ohne Lobby?
Zwar forderte der damalige Präsident des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen Wolfgang Artopoeus im Jahre 2000 vom damaligen Justizministerium unter der Leitung von Dr. Wolf Weber ein Ermittlungsverfahren wegen Kapitalanlagebetrugs. Es wurden ein betrügerisches Schneeballsystem sowie Untreue und Betrug vermutet. Doch die zuständige Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Braunschweig stellte das Verfahren Im Jahre 2002 mit der Begründung, ein, dass ein "modifiziertes Schneeballsystem" nicht strafbar sei. Sie berief sich dabei auf "regelmäßige" Prüfungen der Geschäftszahlen des Unternehmens, die keinen Anlass zur Feststellung von Unregelmäßigkeiten ergeben haben sollen. Die Unterlagen seien in sich "schlüssig" und "vollständig" gewesen. Immerhin - aufgrund der Insolvenz und weiterer Strafanzeigen ermittelte die Staatsanwaltschaft Braunschweig seit Juni 2007 wieder in Sachen "Göttinger Gruppe". Im Visier: Fünf Hauptverantwortliche wegen des Verdachts auf Insolvenzverschleppung seit 2004, Betrug und Kapitalanlagebetrug.
Klagen, Klagen..., nichts als Klagen
Auch in Sachen aktuelle Finanzkrise und Pleiten der Kleinanleger mit all ihren folgenschweren Auswirkungen für die Betroffenen muss noch nicht aller Tage Abend sein. Zwar obliegt die Beweislast einer mangelhaften Beratung auf Seiten der Anleger. Doch sie sollten nicht lockerlassen und klagen, wenn sie tatsächlich falsch und mangelhaft beraten wurden. Diesbezügliche Schadenersatzansprüche verjähren allerdings, die Frist der Geltendmachung beträgt nach derzeitigem Recht drei Jahre. Dank der Möglichkeit der Beantragung von Prozesskostenhilfe ist eine Klage auch für jene denkbar, die vor dem finanziellen Aus stehen. Jedenfalls dann, wenn schwerwiegende Beratungsfehler im Raum stehen. Zu prüfen wäre auch, ob in bestimmten Fällen nicht auch eine Sammelklage möglich ist. Zwar gibt es in Deutschland eine Möglichkeit des amerikanischen "Race to the Courthouse" nicht. Doch können sich auch Deutsche Anleger an amerikanischen Sammelverfahren beteiligen, wenn Verluste mit Aktien einer Gesellschaft erlitten wurden, die in beiden Ländern gelistet ist oder eine Niederlassung in Amerika hat. "Es kann sogar ausreichen, wenn die Geschäftsaktivität, die zum Schaden der Anleger führte, in Amerika stattfand", äußerte Bernd Jochem, Anwalt der Kanzlei Rotter in einem bereits im Jahr 2002 erschienen Beitrag im Fokus: "Grenzenlos klagen - Auch deutsche Aktionäre können vom anlegerfreundlichen US-Recht profitieren – ein oft lohnender Umweg".
Eine weitere Möglichkeit: Handelt es sich um falsche Informationen in einem Verkaufsprospekt, besteht laut Aussage des Schutzverein der Bankkunden e.V. in Passau auch in Deutschland die Möglichkeit einer Sammelklage. Demnach können sich mehrere Kläger zusammenschließen und das gleiche Kreditinstitut verklagen, wenn die Zertifikate aufgrund falscher Prospektangaben verkauft wurden.
Vor allem aber ist die Politik gefordert, unverzüglich eine Beweislastumkehr gesetzlich zu formulieren. Damit kann sie unter Beweis stellen, dass auch den Belangen der Verbraucher schnellstens soviel Aufmerksamkeit entgegengebracht wird, wie sie den Beteiligten und Mitverursachern des Desasters in großem Umfang bereits überaus großzügig zuteil geworden ist.
Die nächsten Treffen der Lehman-Geschädigten:
12.12.2008 um 19 Uhr im Maritim, Friedrichstraße (gegenüber Dussmann)
18.12.2008 um 19 Uhr im Kegel-König, Brandenburgische Str. 71
Infos und Anmeldung unter Tel. 030-202 88 072
Verweise:
"Göttinger Gruppe" (ARD-Video)
Themenschwerpunkt: Weisungsgebundenheit der Staatsanwälte
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Photo: pixelio.de































































