Gauner, Geschädigte und die BaFin
9. September 2008, 19:01
[Dr. Alexander Freiherr von Paleske] Zehntausende von Geschädigten, etliche davon, die ihre ganzen Lebensersparnisse verloren. Dies ist die traurige Bilanz von Betrugsskandalen, die in die Schlagzeilen gerieten. An erster Stelle steht dabei wohl der Phoenix-Skandal, doch auch der nicht so bekannte Amis-Skandal sucht hinsichtlich des kriminellen Potenzials seinesgleichen. Die Skandale dürften jedoch nur die Spitze eines Eisberges darstellen, denn die vielen kleineren Gaunereien auf dem Finanzsektor, wie etwa im Bereich des Telemarketing, schaffen es erst gar nicht als Nachricht in die Medien. Immer wieder kristallisiert sich jedoch heraus, dass die Gauner jahrelang und ungestört im ganz großen Stil agieren konnten. Da stellt sich mit Fug und Recht die Frage, wie es geschehen konnte, dass so lange nicht eingegriffen wurde.
Der Phoenix Skandal
Dieser Skandal wird wohl als der größte Finanzanlagebetrug in die deutsche Wirtschaftsgeschichte eingehen. 30.000 Geschädigte, mehr als 600 Millionen Euro Schaden und bisher keinerlei Auszahlungen der Insolvenzsumme von etwa 200 Millionen Euro an die Geschädigten – dies ist die traurige Bilanz einer Betrugs-Serie die ihren Anfang Ende der 1990er Jahre nahm. 1977 wurde die spätere Betrugsfirma Phoenix-Kapitaldienst GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main von Dieter Breitkreuz gegründet. Das Unternehmen handelte mit Wertpapieren, erhielt jedoch erst im Jahre 1998 die Zulassung als Wertpapierhandelsunternehmen in Deutschland. Zu einer Zeit, als der Markt an der Börse so richtig in Schwung kam. Damit ging dann auch der Betrug dieses Unternehmens im ganz großen Stil los. Weit verbreitet war damals die Ansicht, an der Börse ließe sich mühelos Geld verdienen. Kunden wurden über das so genannte Telefonmarketing geworben mit märchenhaften Versprechungen, horrende Gewinne erzielen zu können. Nur allzu viele fielen auf solche Frohlockungen herein. Warnhinweise der Firma im Kleingedruckten der Prospekte nahm dann kaum jemand der Hereingelegten zur Kenntnis.
"Boiler Rooms": Bei Anruf Betrug
Dieses betrügerische Telemarketing wird normalerweise international von so genannten "Boiler Rooms" aus betrieben, und zwar von Ländern aus, die nicht über eine eigene etablierte und erfahrene Finanzaufsicht verfügen. Zumeist sind dies Dritte Welt Länder. Von diesen Boiler Rooms aus werden dann die gepriesenen Schrottpapiere regelrecht verhökert und zwar an Bewohner in weit entfernt liegenden Ländern, wie etwa Kanada oder Großbritannien. Die Gangster, zu denen internationale Großbetrüger wie Rakesh Saxena, Regis Possino und vor allem Amador Pastrana gehören, sind von der Finanzaufsicht in den Ländern der Geschädigten, wie beispielsweise FSA in Großbritannien, aufgrund der Distanz nicht zu fassen. Immerhin gibt es regelmäßige Warnhinweise auf den Websites der Aufsichtsbehörden. Bei Phoenix und zum Schluss auch bei der AMIS war das alles viel einfacher: Beide Firmen operierten nämlich nicht von irgendeinem exotischen Land aus, sondern arbeiteten in Deutschland. Wer nun glaubt, in diesem Land würde den Gaunern nach kürzester Zeit das Handwerk gelegt, der irrt. Und auch damals kam es ganz anders.
Die BaFin – Deutschlands Finanzaufsicht
Die Finanzaufsicht in Deutschland wird durch die Bundesanstalt für Finanzdiensleistungsaufsicht (BaFin) ausgeübt. Und zwar, wie im Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG) festgelegt, "nur im öffentlichen Interesse". Was das im Klartext bedeutet, darauf kommen wir noch zurück. Der Präsident der BaFin, Jochen Sanio, ist als umtriebig bekannt und der SPD nahestehend. Die BaFin ist eine zusammengelegte Aufsichtsbehörde, errichtet am 1. Mai 2002. Hervorgegangen ist sie aus vormals drei Behörden, nämlich dem Aufsichtsamt für das Versicherungswesen, Kreditwesen und dem Wertpapierhandel. Typisch staatliche Aufgaben also, die kaum geoutsourced werden können. Die Aufsichtsämter sollten vor allem völlig unabhängig von den zu überwachenden Institutionen agieren. Darüber hinaus sollten sie als hoheitliche Tätigkeit der vollen im Grundgesetz verankerten Staatshaftung nach Artikel 34 Grundgesetz - konkretisiert durch Paragraph 839 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) - unterliegen. So, wie das beispielsweise auch in Österreich bei der Finanzmarktaufsicht FMA der Fall ist.
Doch für die BaFin, die nach der Zusammenlegung der drei genannten Aufsichtsbehörden eine größere Schlagkraft haben sollte und bei der immerhin rund 1600 Mitarbeiter tätig sind, hatte sich der Gesetzgeber etwas anderes ausgedacht. Die Aufseher sollen per Umlageverfahren durch die zu Überwachenden finanziert werden, nämlich von Banken, Versicherungen und Wertpapierhändlern. Eine Schadensersatzpflicht für Schäden aus mangelnder Überwachung gibt es ebenfalls nicht, was möglicherweise sogar einen Verstoß gegen die EU-Richtlinie hinsichtlich Einlagenüberwachung und Anlegerentschädigung bedeuten kann.
Wo keine Verpflichtung zum Schadensersatz besteht, da fehlt dann offenbar auch der Druck, hier sorgfältig zu überwachen. Und so kam es offenbar wie es kommen musste: Erst Phoenix, dann Amis und weitere Betrügereien hattten Hochkonjunktur und dies alles unmittelbar unter den Augen der BaFin. Doch stand es mit der Aufsicht offenbar selbst im eigenen Hause nicht gerade zum Besten. So konnte ein leitender Regierungsdirektor etwa mühelos vier Millionen Euro ergaunern. Der Bundesrechnungshof rügte später das mangelnde hauseigene Kontrollsystem.
Phoenix und die vielen ungestörten Betrugsjahre
Immerhin landete die Phoenix schon frühzeitig auf den Radarschirm des BaFin, beziehungsweise deren Vorgängerin, dem Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen. Diese untersagte die Anlage von Kundengeldern in "managed accouts", also auf einem Sammelkonto, mit dem die Phoenix bis dato nach Belieben verfahren konnte. Nun würde jedermann erwarten, dass unverzüglich eine straffe Durchsetzung dieser Verfügung mittels engmaschiger Überprüfungen durchgeführt wurden. Doch die Phoenix konnte weitermachen wie gehabt. Die BaFin zeigte sich lediglich als ein zahnloser Tiger. Hinzu kam, dass sich die BaFin zur Überprüfung der Phoenix einer Wirtschaftprüfungsgesellschaft namens Ernst & Young bediente, welche offenbar dahingehend nicht den rechten Durchblick gewann, als dass bei der Phoenix Teile der Buchführung gar nicht stimmten. Der gesamte Betrugsladen flog erst auf, nachdem deren Chef Dieter Breitkreuz im Jahre 2004 bei einem Flugzeugabsturz ums Leben kam. Im Jahre 2005 wurde der Laden schließlich durch die BaFin dichtgemacht und die Insolvenz festgestellt.
Amis und die BaFin
Über die Betrugsfirma Amis, die von Österreich aus operierte und auch in Deutschland rund 6000 Kunden hereinlegte – Schadenssumme rund 200 Millionen Euro - hatten wir bereits ausführlich berichtet. Bereits im Zeitraum von 2002-2003 beschäftigte sich die BaFin mit diesem Betrugsladen. Mehrere Vertreter der "Keilertruppe" der AMIS in Deutschland wurden aufsichtsrechtlich verfolgt. Ansonsten geschah allerdings nichts. Die Luxemburger Finanzaufsicht hingegen fror die Amis Vario- und SICAV Betrugs-Fonds im Jahre 2004 bei der Depotbank Investmentbank Luxembourg (jetzt Sella Bank) wegen mangelnder Berwertbarkeit ein. Davon hat die BaFin im Rahmen der gegenseitigen sicherlich im Rahmen der Informationsverpflichtung Kenntnis erhalten. Dennoch: Am 20. November 2004 eröffnete die AMIS eine Betrugszweigstelle in Holzwickede. Anstatt diesen Laden sofort zu schließen, heißt es in einem Schreiben der Bafin an die HelpAmis vom 12.7.2007:
"Darüber hinaus unterhielt das Unternehmen (die Amis) in der Zeit vom 20. November 2004 bis 31. Oktober 2005 in Holzwickede eine Zweigniederlassung. Für diese wäre erst nach Ablauf des ersten Geschäftsjahres eine Prüfung durchzuführen gewesen. Eine solche Prüfung kann aber aufgrund der Schließung der Zweigniederlassung nicht mehr erfolgen."
Willkommen im Bafin-Land, wo man zumindest ein Jahr lang ungestört Betrügereien begehen kann – manchmal auch viel länger, wie es der Phoenix-Skandal beweist.
Spätes Erwachen bei ARS
Auch bei den Auction Rate Securities (ARS) scheint es bei der BaFin Aufwachprobleme gegeben zu haben. Wie die "Wirtschaftswoche" im August berichtete, hat die BaFin erst kürzlich Banken um Mitteilung gebeten, ob sie diese Papiere auch in Deutschland verkauft haben, obgleich der Zusammenbruch dieses Marktes bereits seit Februar stattfand.
Ein "Tante Emma Laden" soll Schadenersatz leisten
Nachdem die Verpflichtung zum Schadensersatz von der BaFin abgekoppelt war, wurde die Schadensregulierung, soweit es sich um Betrügereien von reinen Wertpapierhändlern handelte, auf eine Art "Tante Emma Laden" übertragen. Und zwar durch die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhändler (EdW), in den die kleinen und mittelständischen Händler einzahlen. Die Banken hingegen haben ja eine separate Entschädigung. Entsprechend unzureichend ist die Entschädigung in Höhe von 90 Prozent. Was sich zunächst hinsichtlich der Höhe gut anhört, kehrt sich angesichts einer Höchstgrenze von maximal nur 20.000 Euro schnell ins Gegenteil um. Und ein einziger Schadensfall wie Phoenix zeigt, dass diese Entschädigungseinrichtung Massenchäden nicht einmal Ansatzweise gewachsen ist.
So befinden sich tatsächlich nur "lächerliche" 2,2 Millionen im Entschädigungstopf, berichtet die ZEIT. Daher klopfte nun die EdW zwecks Kreditaufnahme recht heftig an die Tür von Vater Staat, dessen Haushaltsausschuss dem Begehren jedoch schnellstens Einhalt gebot und ablehnte. So versucht die EdW nun durch Nachforderungen das Geld herein zu treiben. Dies bedeutet, Nachschlag von den Kleinen, die wiederum dagegen klagen oder ihren Geschäftssitz ins Ausland verlegen. Ein Paradebeispiel an Kuddelmuddel und die Geschädigten sind es natürlich, die das Nachsehen haben.
Nun wird ein Rattenschwanz an Prozessen folgen. Das wird Anwälte und Prozesskostenfinanziers sichtlich erfreuen. Dabei hatte bereits der Bundesgerichtshof in seiner Meilenstein-Entscheidung zu der 1974 zusammengebrochenen Herstatt Bank (BGH NJW 1979, 1879) festgestellt, dass nach dem Kreditwesengesetz, also dem Vorläufer des FinDAG, eine grundsätzliche Amtshaftung bestehe, da das Kreditwesengesetz zumindest (auch) dem Schutz des einzelnen Bürgers diene. Eine Klausel, die der Gesetzgeber jetzt durch den Paragraph 4 FinDAG aushebelte - „nur im öffentlichen Interesse“. Doch dies dürfte wohl ein erheblicher Grundgesetzverstoss sein, eine Missachtung des Artikels 34 Grundgesetz. Als das FinDAG dieses Jahr parlamentarisch zur Nachbesserung anstand, da wurde der Schadensersatz erst gar nicht behandelt. Welch eine Fürsorglichkeit für die Geschädigten. Bis eines Tages die Prozesse durch alle Instanzen gegangen sind, dürften etliche der Geschädigten bereits verstorben sein. Aber - hier geht es ja nur um das Geld der "kleinen Leute" und das sind, wenn man die Sprache der Deutschen Bank benutzen möchte, ohnehin nur "Peanuts“.
Verweise:
Deutsche Bank, eine Turboanleihe und die Staatsanwaltschaft
Swap-Geschäfte: Kommunen zocken, Bürger haften
Faule Swaps: Die nächste Weltfinanzkrise rückt näher
Der Meinl-Skandal und die verschwundenen Millionen
Amis - Europas gigantischer Betrugsskandal
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Khashoggi, Hypo Group Alpe Adria und ein Prozess, der (noch?) nicht stattfand
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Photo: Pixelio.de






























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Unzureichende Haftungsnormen in Deutschland - für ausländische Anleger nicht nachvollziehbar