Die tiefen Spuren der Rote Armee Fraktion
28. September 2007, 00:05Ursula Pidun im Gespräch mit:
Dr. Alexander Freiherr von Paleske
[Ursula Pidun] Drei Jahrzehnte ist es her, seit die RAF (Rote Armee Fraktion) damit begann, eine Blutspur des Grauens durch die BRD zu ziehen. Was im Frühjahr 1977 mit der "Offensive77" begann und Monate später den "Deutschen Herbst" mit bis dahin nie gekannten Terroranschlägen prägte, sollte die Bundesrepublik noch Jahrzehnte in Atem halten. Bis zur offiziellen Aufgabe-Erklärung der RAF im März 1998 fielen den Anschlägen mindestens 34 Menschen zum Opfer. Anfang September veröffentliche Carolin Emcke, angenommenes Patenkind des 1989 von einem RAF Kommando namens Wolfgang Beer ermordeten Bankiers Alfred Herrhausen - damals Vorstandsvorsitzender der Deutschen Bank - einen beeindruckenden Artikel in der "ZEIT". In aller Öffentlichkeit beschreibt sie erstmals aus ihrer Sicht die Tat und ihre Folgen für sich selbst und setzt sich mit den Geschehnissen intensiv auseinander. Sie fordert die Täter auf, "aus ihren Verstecken, aus ihrer Stille hervorzutreten und sich zu stellen. Keiner Anklage. Sondern ihrer eigenen Geschichte", schreibt Emcke.
Dr. Alexander Freiherr von Paleske war 1979 Verteidiger einer der Angeklagten im so genannten dpa-Prozess. Eine Gruppe von RAF-Sympathisanten stand vor Gericht, die das dpa-Büro in Frankfurt überfallen hatte und eine Meldung über einen Hungerstreik absetzen wollte. Wolfgang Beer war einer der Angeklagten.
Alexander von Paleske, Sie haben in einmal erwähnt, vor Aufnahme der ärztlichen Tätigkeit in Limburg an dem dpa- Prozess in Frankfurt als Verteidiger teilgenommen zu haben. Wen haben Sie verteidigt und mit welchem Ergebnis?
Es handelte sich wohl um einen Mitläufer. Niemand, der meines Erachtens später bei der RAF wieder aufgetaucht ist. Die damals verhängte Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Wie kam es zu dieser Verteidigung? Ist man an Sie herangetreten?
Ja, man ist an mich herangetreten, und zwar aus dem Grund des Verbots der Mehrfachverteidigung. Anwälte dürfen nicht mehrere Angeklagte gleichzeitig vertreten und wer einmal ein RAF Mitglied verteidigt hatte, der war von einer Verteidigung gegen ein anderes Mitglied ausgeschlossen. So wurden für neue Strafverfahren wieder andere Anwälte benötigt.
Einer der Angeklagten damals war das RAF Mitglied Wolfgang Beer. Nun hat die Journalistin Carolin Emcke Anfang September einen langen Beitrag über ihren "Patenonkel" Alfred Herrhausen, den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bank, in der "ZEIT" veröffentlicht. Herrhausen wurde 1989 von der RAF ermordet. Jene RAF Mitglieder, die Herrhausen damals umbrachten, nannten sich "Kommando Wolfgang Beer". Welchen Eindruck hat Emckes Bericht auf Sie gemacht?
Der Bericht hat mich betroffen gemacht. Zwar kenne ich die Journalistin Emcke weder persönlich, noch kenne ich ihre anderen Artikel. Sie war ja wohl beim SPIEGEL tätig. Der Bericht geht unter die Haut. Hier wird aus der Perspektive des Betroffenen in sehr persönlicher Weise geschildert, was sich damals vor und nach der Tat abgespielt hat.
Weshalb nannte sich die Gruppe "Kommando Wolfgang Beer"?
Das kann ich Ihnen leider nicht beantworten, aber Wolfgang Beer war jemand, so habe ich ihn aus dem Prozess in Erinnerung, der nicht gerade eine unbedeutende Rolle bei der RAF gespielt hat. Er starb 1980 nach einem Verkehrsunfall in Bietigheim zusammen mit Juliane Plambeck. Ich nehme an, dass die RAF mit der Benennung des Kommandos nach seinem Namen an ihn erinnern wollte. Ein tödlicher Gedenkstein.
Welchen Eindruck hat Wolfgang Beer während des Prozesses auf Sie gemacht?
Er war in dieser Gruppe der Einflussreichste, der Wortführer. Ein typischer Revoluzzer, kein Revolutionär. Motto: Die Aktion ist alles, das Ziel ist nichts. Ich kann nicht behaupten, dass er mich beeindruckt hätte.
Ich selbst habe an der zweiten Frankfurter Hausbesetzung - es handelte sich um das Haus in der Corneliusstrasse 24 - aktiv teilgenommen. Damals standen in Frankfurt mehr als 30 Häuser leer, während umgekehrt viele Menschen vergeblich Wohnraum suchten. Die ehemaligen Häuser waren leerspekuliert worden, um über eine zielgerichtete Verslumung dann Baugenehmigungen für das Errichten von Bürohäusern, die satte Profite versprachen, zu bekommen. Wir zogen damals mit zwei kinderreichen Familien, die in Notunterkünften wohnten, am 1. Oktober 1970 dort ein.
Übrigens führten die Hausbesetzungen, die erhebliche Öffentlichkeit über die Wohnraum-Misere schafften, zu einer umfangreichen Änderung des Mietrechts zu Gunsten der Mieter. Mit folgenschweren Gewaltaktionen, wie denen der RAF, hatte ich nichts am Hut.
Die Legitimation für ihr Handeln bezogen sowohl Beer als auch seine Gruppe größtenteils aus einer diffusen Ablehnung des Gesellschaftssystems verbunden mit einer enormen Gewaltbereitschaft. Sie hatten einige Zustimmung, wegen ihrer Radikalität und jede Menge Ablehnung unter den Linken. Die Ablehnung reichte von großen Teilen der Spontis bis in die so genannten K-Gruppen, also den marxistischen Kader-Organisationen, von denen der Kommunistische Bund Westdeutschlands angeführt von Hans Gerhart alias Joscha Schmierer, die größte war. Das hinderte die Linke aber nicht, beispielsweise bei Hungerstreiks Solidarität zu zeigen, oder "klammheimliche Freude" zu äußern, wenn die RAF wieder einmal zugeschlagen hatte.
Hatten Sie nach dem Ende des Prozesses noch Kontakt zu Wolfgang Beer?
Ja, er besuchte mich und versuchte mich für die RAF anzuwerben, als deren Vertrauensarzt sozusagen. Ich habe das strikt abgelehnt. Ich habe mich allerdings bereit erklärt, Medikamente zur Behandlung von Tuberkulose zu besorgen. Ich wusste nicht, wer da an TB erkrankt war, der Patient sollte sich angeblich im Ausland befunden haben.
Wolfgang Beer berichtete mir bei dieser Gelegenheit noch stolz über das fehlgeschlagene Attentat auf General Haig, den späteren US-Verteidigungsminister, an dem er offenbar teilgenommen hatte. Haig war damals Nato Oberbefehlshaber und Beer sah sich selbst als einen großen Helden. Diese Ansicht teilte ich in keiner Weise.
Carolin Emcke wünscht sich - so zumindest der Tenor in ihrem "ZEIT"-Artikel - eine Rechtfertigung von den Mitgliedern des damaligen Kommandos. Gleichzeitig macht sie sich auch für eine Begnadigung stark. Was halten Sie davon?
Der Wunsch, eine Rechtfertigung zu hören, ist menschlich sicher verständlich, aber das haben schon die Brüder Gero von Braunmühls, der Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes war und von der RAF ermordet wurde, verlangt und nie bekommen, nicht einmal anonym. Ich glaube aber, es steckt mehr dahinter. Nämlich der Wunsch, die Täter würden sich von ihren Taten distanzieren, mit ihrer Vergangenheit also abrechnen. Die Vorstellung, dass die Mörder von Alfred Herrhausen niemals zur Rechenschaft gezogen wurden - ich meine das nicht nur im strafrechtlichen Sinne - ist für die Betroffenen sicherlich schwer erträglich.
Das geltende Recht lässt die von Frau Emcke gewünschte Möglichkeit nicht zu. Die Verjährung von Mord, die vor der großen Debatte in den 60er Jahren bezüglich einer Verjährung von Naziverbrechen stattfand - damals lag die Verjährungsfrist für Mord bei 20 Jahren - hat zunächst zu einer Verlängerung auf 30 Jahre geführt. Als die 30 Jahre nach Kriegsende abliefen, also in den 70er Jahren, wurde dann die Verjährungsfrist für Mord ganz aufgehoben. Was Frau Emcke vorschwebt, ist offenbar etwas, was die Wahrheitskommission in Südafrika geleistet hatte: zuerst die volle Wahrheit und dann eine Begnadigung.
Halten Sie das auch hier für möglich?
Das Beispiel Südafrika hat gezeigt, dass damit Wunden aus der Vergangenheit geheilt werden können. Es hat den Opfern die Möglichkeit gegeben, aus ihrer Sicht zu berichten, Gehör zu finden über das, was sie durchgemacht hatten und für die Täter wurde durch das vollständige Offenbaren der Taten ein Recht auf Begnadigung ermöglicht.
Man muss den Hass in Südafrika seinerzeit erlebt haben, um zu verstehen, welch eine großartige Idee das war, die Gesellschaft auf diese Weise zu versöhnen. Die Angehörigen der Opfer erfuhren nun, was sich in Wirklichkeit zugetragen hatte. Bis dahin kannten sie nur die Lügen des Apartheidstaates. Aber natürlich war auch der Vorsitzende der Wahrheitskommission, Erzbischof Desmond Tutu, ebenso wie der damalige Staatspräsident Nelson Mandela, eine ganz außergewöhnliche Persönlichkeit.
Ich persönlich hätte es gut gefunden, wenn es so etwas nach der Wiedervereinigung in Deutschland gegeben hätte, anstelle dieser vielen unseligen Prozesse, ohne dass es jemals wirklich zu einer umfassenden Aufklärung gekommen ist. Viele Menschen in den östlichen Bundesländern haben das als „Siegerjustiz“ gesehen. Nach der Wiedervereinigung wäre eine solche „Wahrheits-Begnadigung“ sicher möglich gewesen, für die ehemaligen Mitglieder der RAF sehe ich das eher nicht. Wir sollten aber auch nicht vergessen, dass es ohne den Faschismus in Deutschland von 1933-1945 die RAF vermutlich so nicht gegeben hätte, was keinesfalls deren Taten entschuldigen soll. Aber dieser Erklärungshintergrund sollte nicht außer acht gelassen werden.
Immer wieder tauchen vor allem auch Forderungen nach Reue-Bekundungen der Täter auf. Eine solche Vorgabe gibt es hinsichtlich einer Begnadigung im Strafrecht aber nicht. Ist es einer Gesellschaft zumutbar, Tätern mit derart schwerwiegenden Straftaten eine Rückkehr in die Gesellschaft zu ermöglichen, wenn Reue nicht gezeigt wird?
Ich möchte weniger das Wort Reue, als das Wort "Einsicht" benutzen. Ich glaube, dass es daran einer ganzen Reihe von ehemaligen RAF Mitgliedern – nicht allen – mangelt. Sie versuchen offenbar, sich selbst eine bruchlose Biografie zu erstellen, statt Einsicht zu zeigen, also die Rechtfertigung. Ich nehme an, dass daran auch die Begnadigung Christian Klars gescheitert ist, für die sich schon seinerzeit der mittlerweile verstorbene Günter Gaus eingesetzt hatte.
Verweise:
Artikel von Dr. Alexander Freiherr von Paleske
Photo:
KW Institute for Contemporary Art , Berlin
Dr. Alexander Freiherr von Paleske
[Ursula Pidun] Drei Jahrzehnte ist es her, seit die RAF (Rote Armee Fraktion) damit begann, eine Blutspur des Grauens durch die BRD zu ziehen. Was im Frühjahr 1977 mit der "Offensive77" begann und Monate später den "Deutschen Herbst" mit bis dahin nie gekannten Terroranschlägen prägte, sollte die Bundesrepublik noch Jahrzehnte in Atem halten. Bis zur offiziellen Aufgabe-Erklärung der RAF im März 1998 fielen den Anschlägen mindestens 34 Menschen zum Opfer. Anfang September veröffentliche Carolin Emcke, angenommenes Patenkind des 1989 von einem RAF Kommando namens Wolfgang Beer ermordeten Bankiers Alfred Herrhausen - damals Vorstandsvorsitzender der Deutschen Bank - einen beeindruckenden Artikel in der "ZEIT". In aller Öffentlichkeit beschreibt sie erstmals aus ihrer Sicht die Tat und ihre Folgen für sich selbst und setzt sich mit den Geschehnissen intensiv auseinander. Sie fordert die Täter auf, "aus ihren Verstecken, aus ihrer Stille hervorzutreten und sich zu stellen. Keiner Anklage. Sondern ihrer eigenen Geschichte", schreibt Emcke. Dr. Alexander Freiherr von Paleske war 1979 Verteidiger einer der Angeklagten im so genannten dpa-Prozess. Eine Gruppe von RAF-Sympathisanten stand vor Gericht, die das dpa-Büro in Frankfurt überfallen hatte und eine Meldung über einen Hungerstreik absetzen wollte. Wolfgang Beer war einer der Angeklagten.
Alexander von Paleske, Sie haben in einmal erwähnt, vor Aufnahme der ärztlichen Tätigkeit in Limburg an dem dpa- Prozess in Frankfurt als Verteidiger teilgenommen zu haben. Wen haben Sie verteidigt und mit welchem Ergebnis?Es handelte sich wohl um einen Mitläufer. Niemand, der meines Erachtens später bei der RAF wieder aufgetaucht ist. Die damals verhängte Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Wie kam es zu dieser Verteidigung? Ist man an Sie herangetreten?
Ja, man ist an mich herangetreten, und zwar aus dem Grund des Verbots der Mehrfachverteidigung. Anwälte dürfen nicht mehrere Angeklagte gleichzeitig vertreten und wer einmal ein RAF Mitglied verteidigt hatte, der war von einer Verteidigung gegen ein anderes Mitglied ausgeschlossen. So wurden für neue Strafverfahren wieder andere Anwälte benötigt.
Einer der Angeklagten damals war das RAF Mitglied Wolfgang Beer. Nun hat die Journalistin Carolin Emcke Anfang September einen langen Beitrag über ihren "Patenonkel" Alfred Herrhausen, den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bank, in der "ZEIT" veröffentlicht. Herrhausen wurde 1989 von der RAF ermordet. Jene RAF Mitglieder, die Herrhausen damals umbrachten, nannten sich "Kommando Wolfgang Beer". Welchen Eindruck hat Emckes Bericht auf Sie gemacht?
Der Bericht hat mich betroffen gemacht. Zwar kenne ich die Journalistin Emcke weder persönlich, noch kenne ich ihre anderen Artikel. Sie war ja wohl beim SPIEGEL tätig. Der Bericht geht unter die Haut. Hier wird aus der Perspektive des Betroffenen in sehr persönlicher Weise geschildert, was sich damals vor und nach der Tat abgespielt hat.
Weshalb nannte sich die Gruppe "Kommando Wolfgang Beer"?
Das kann ich Ihnen leider nicht beantworten, aber Wolfgang Beer war jemand, so habe ich ihn aus dem Prozess in Erinnerung, der nicht gerade eine unbedeutende Rolle bei der RAF gespielt hat. Er starb 1980 nach einem Verkehrsunfall in Bietigheim zusammen mit Juliane Plambeck. Ich nehme an, dass die RAF mit der Benennung des Kommandos nach seinem Namen an ihn erinnern wollte. Ein tödlicher Gedenkstein.
Welchen Eindruck hat Wolfgang Beer während des Prozesses auf Sie gemacht?
Er war in dieser Gruppe der Einflussreichste, der Wortführer. Ein typischer Revoluzzer, kein Revolutionär. Motto: Die Aktion ist alles, das Ziel ist nichts. Ich kann nicht behaupten, dass er mich beeindruckt hätte.
Ich selbst habe an der zweiten Frankfurter Hausbesetzung - es handelte sich um das Haus in der Corneliusstrasse 24 - aktiv teilgenommen. Damals standen in Frankfurt mehr als 30 Häuser leer, während umgekehrt viele Menschen vergeblich Wohnraum suchten. Die ehemaligen Häuser waren leerspekuliert worden, um über eine zielgerichtete Verslumung dann Baugenehmigungen für das Errichten von Bürohäusern, die satte Profite versprachen, zu bekommen. Wir zogen damals mit zwei kinderreichen Familien, die in Notunterkünften wohnten, am 1. Oktober 1970 dort ein.
Übrigens führten die Hausbesetzungen, die erhebliche Öffentlichkeit über die Wohnraum-Misere schafften, zu einer umfangreichen Änderung des Mietrechts zu Gunsten der Mieter. Mit folgenschweren Gewaltaktionen, wie denen der RAF, hatte ich nichts am Hut.
Die Legitimation für ihr Handeln bezogen sowohl Beer als auch seine Gruppe größtenteils aus einer diffusen Ablehnung des Gesellschaftssystems verbunden mit einer enormen Gewaltbereitschaft. Sie hatten einige Zustimmung, wegen ihrer Radikalität und jede Menge Ablehnung unter den Linken. Die Ablehnung reichte von großen Teilen der Spontis bis in die so genannten K-Gruppen, also den marxistischen Kader-Organisationen, von denen der Kommunistische Bund Westdeutschlands angeführt von Hans Gerhart alias Joscha Schmierer, die größte war. Das hinderte die Linke aber nicht, beispielsweise bei Hungerstreiks Solidarität zu zeigen, oder "klammheimliche Freude" zu äußern, wenn die RAF wieder einmal zugeschlagen hatte.
Hatten Sie nach dem Ende des Prozesses noch Kontakt zu Wolfgang Beer?
Ja, er besuchte mich und versuchte mich für die RAF anzuwerben, als deren Vertrauensarzt sozusagen. Ich habe das strikt abgelehnt. Ich habe mich allerdings bereit erklärt, Medikamente zur Behandlung von Tuberkulose zu besorgen. Ich wusste nicht, wer da an TB erkrankt war, der Patient sollte sich angeblich im Ausland befunden haben.
Wolfgang Beer berichtete mir bei dieser Gelegenheit noch stolz über das fehlgeschlagene Attentat auf General Haig, den späteren US-Verteidigungsminister, an dem er offenbar teilgenommen hatte. Haig war damals Nato Oberbefehlshaber und Beer sah sich selbst als einen großen Helden. Diese Ansicht teilte ich in keiner Weise.
Carolin Emcke wünscht sich - so zumindest der Tenor in ihrem "ZEIT"-Artikel - eine Rechtfertigung von den Mitgliedern des damaligen Kommandos. Gleichzeitig macht sie sich auch für eine Begnadigung stark. Was halten Sie davon?
Der Wunsch, eine Rechtfertigung zu hören, ist menschlich sicher verständlich, aber das haben schon die Brüder Gero von Braunmühls, der Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes war und von der RAF ermordet wurde, verlangt und nie bekommen, nicht einmal anonym. Ich glaube aber, es steckt mehr dahinter. Nämlich der Wunsch, die Täter würden sich von ihren Taten distanzieren, mit ihrer Vergangenheit also abrechnen. Die Vorstellung, dass die Mörder von Alfred Herrhausen niemals zur Rechenschaft gezogen wurden - ich meine das nicht nur im strafrechtlichen Sinne - ist für die Betroffenen sicherlich schwer erträglich.
Das geltende Recht lässt die von Frau Emcke gewünschte Möglichkeit nicht zu. Die Verjährung von Mord, die vor der großen Debatte in den 60er Jahren bezüglich einer Verjährung von Naziverbrechen stattfand - damals lag die Verjährungsfrist für Mord bei 20 Jahren - hat zunächst zu einer Verlängerung auf 30 Jahre geführt. Als die 30 Jahre nach Kriegsende abliefen, also in den 70er Jahren, wurde dann die Verjährungsfrist für Mord ganz aufgehoben. Was Frau Emcke vorschwebt, ist offenbar etwas, was die Wahrheitskommission in Südafrika geleistet hatte: zuerst die volle Wahrheit und dann eine Begnadigung.
Halten Sie das auch hier für möglich?
Das Beispiel Südafrika hat gezeigt, dass damit Wunden aus der Vergangenheit geheilt werden können. Es hat den Opfern die Möglichkeit gegeben, aus ihrer Sicht zu berichten, Gehör zu finden über das, was sie durchgemacht hatten und für die Täter wurde durch das vollständige Offenbaren der Taten ein Recht auf Begnadigung ermöglicht.
Man muss den Hass in Südafrika seinerzeit erlebt haben, um zu verstehen, welch eine großartige Idee das war, die Gesellschaft auf diese Weise zu versöhnen. Die Angehörigen der Opfer erfuhren nun, was sich in Wirklichkeit zugetragen hatte. Bis dahin kannten sie nur die Lügen des Apartheidstaates. Aber natürlich war auch der Vorsitzende der Wahrheitskommission, Erzbischof Desmond Tutu, ebenso wie der damalige Staatspräsident Nelson Mandela, eine ganz außergewöhnliche Persönlichkeit.
Ich persönlich hätte es gut gefunden, wenn es so etwas nach der Wiedervereinigung in Deutschland gegeben hätte, anstelle dieser vielen unseligen Prozesse, ohne dass es jemals wirklich zu einer umfassenden Aufklärung gekommen ist. Viele Menschen in den östlichen Bundesländern haben das als „Siegerjustiz“ gesehen. Nach der Wiedervereinigung wäre eine solche „Wahrheits-Begnadigung“ sicher möglich gewesen, für die ehemaligen Mitglieder der RAF sehe ich das eher nicht. Wir sollten aber auch nicht vergessen, dass es ohne den Faschismus in Deutschland von 1933-1945 die RAF vermutlich so nicht gegeben hätte, was keinesfalls deren Taten entschuldigen soll. Aber dieser Erklärungshintergrund sollte nicht außer acht gelassen werden.
Immer wieder tauchen vor allem auch Forderungen nach Reue-Bekundungen der Täter auf. Eine solche Vorgabe gibt es hinsichtlich einer Begnadigung im Strafrecht aber nicht. Ist es einer Gesellschaft zumutbar, Tätern mit derart schwerwiegenden Straftaten eine Rückkehr in die Gesellschaft zu ermöglichen, wenn Reue nicht gezeigt wird?
Ich möchte weniger das Wort Reue, als das Wort "Einsicht" benutzen. Ich glaube, dass es daran einer ganzen Reihe von ehemaligen RAF Mitgliedern – nicht allen – mangelt. Sie versuchen offenbar, sich selbst eine bruchlose Biografie zu erstellen, statt Einsicht zu zeigen, also die Rechtfertigung. Ich nehme an, dass daran auch die Begnadigung Christian Klars gescheitert ist, für die sich schon seinerzeit der mittlerweile verstorbene Günter Gaus eingesetzt hatte.
Verweise:
Artikel von Dr. Alexander Freiherr von Paleske
Photo:
KW Institute for Contemporary Art , Berlin


























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